Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 302

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Im Übrigen freue ich mich auf eine interessante Diskussion. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Hammer gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.02.45

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann meinem Vorredner, dem Herrn Kollegen Pendl, nur beipflichten, dass es eine ernsthafte Diskussion braucht, möchte aber noch festhalten – das ist auch schon angesprochen worden –, dass wir vor nicht langer Zeit eine Novelle des Waffengesetzes beschlossen haben. Ich möchte noch einmal darauf verweisen, dass wir den Kernpunkt, das wirklich Entscheidende in diesem Zusammenhang, nämlich die Entschärfung und Entsorgung von derartigen Kriegsrelikten, geregelt haben, dass es mittlerweile klare Zuständigkeiten gibt, die vom Bundesministerium für Landesverteidi­gung und Sport übernommen werden, dass dort auch die Kostentragung geregelt ist.

Ich glaube, das ist einmal das unmittelbar Entscheidende. Für alles andere, da gebe ich dem Kollegen Pendl recht, muss man sich Zeit nehmen und das diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

22.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Doppler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.03.31

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 17. Oktober 2012, die Stadt Salzburg hat den Prozess um die Fliegerbombenbergung verloren. Wer die Kosten für die Bergung eines Blindgängers zu bezahlen hat, ist seit dem 17. Oktober 2012 entschieden. Der Grundeigentümer bleibt auf den Kosten sitzen. Die Kosten belaufen sich auf eine Summe von zwischen 100 000 € und 300 000 € und sind vom Grundeigentümer selbst zu bezahlen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Begründung dazu lautet: Da keine Norm in der österreichischen Rechtsordnung das Suchen nach Fliegerbombenblindgängern regelt, fehlt für Ersatzansprüche aus dem Titel eine Kostentragungsregelung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es kann und darf doch nicht sein, dass Staatsbürger der Republik Österreich, die brav ihre Steuern zahlen, finanziell ruiniert werden, weil sich auf ihrem Grund und Boden eine Bombe, ein Blindgänger befindet und entsorgt werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Für alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, hat diese Bundesregierung Geld – für die EU, für die Banken, für die Zockerei –, aber wenn es um die Unterstützung der eigenen Bevölkerung geht, hat man kein Geld. Wir von der FPÖ, meine sehr verehrten Damen und Herren, lehnen solche Vorgangsweisen ab. Der Grundeigentümer bezie­hungsweise der Besitzer ist ja auch nicht der Verursacher. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter List gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.05.07

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Experten vermuten, dass sich noch rund 15 000 Fliegerbomben verstreut über ganz Österreich unter der Erde befinden. Berechnungen zufolge kosten die Suche


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