Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;
Maier Johann, Marek, Markowitz, Matznetter, Mayer Elmar, Muchitsch, Muttonen;
Neugebauer Fritz;
Oberhauser;
Pack, Pendl, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;
Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;
Sacher, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Silhavy, Singer, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;
Tamandl;
Weninger, Windisch, Wittmann Peter, Wurm.
*****
Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über den 9. Punkt der Tagesordnung wieder auf. Es sind noch zwei Redner bis zur Abstimmung zu Wort gemeldet.
Zunächst: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.
18.02
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen Ministerinnen auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Von meinen Vorrednern wurde von dieser Stelle aus schon vieles zum Besten gegeben, und ich möchte auf zwei Aussagen im Besonderen eingehen.
Zum einen hat Kollege Jarolim in seiner sehr interessanten Rede hinterfragt, wer denn nun schuld sei an den Vorratsdatenbestimmungen, an der fragwürdigen und sehr kritisch zu hinterfragenden Schärfe dieser Bestimmung, ob das nun die EU-Richtlinie sei oder nicht doch die quasi vielleicht sehr eng ausgelegte Regierungsvorlage dieser Bundesregierung. Kollege Jarolim ist zu dem interessanten Schluss gekommen, dass es wohl doch eher die Bundesregierung war, die für diese fragwürdigen gesetzlichen Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung samt der Schärfe und den Nachteilen für die Bevölkerung verantwortlich zeichnet.
Ein interessanter Ansatz, Kollege Jarolim, denn immerhin war es Ihre Fraktion, die SPÖ, die uns gemeinsam mit der ÖVP diese Regierungsvorlage vorgelegt und auch mit deren Zustimmung beschlossen hat. Nichtsdestotrotz gebe ich Ihnen durchaus recht: Hätte es diese EU-Richtlinie nicht gegeben, dann hätten wir uns wahrscheinlich auch diese Regierungsvorlage erspart. So gesehen kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das ein Zusammenspiel von zwei Kräften war, die sich die österreichische Bevölkerung wohl am besten hätte ersparen sollen.
Die zweite Replik, die ich noch anbringen möchte, gilt den beiden Damen Hakl und Hakel – Namensgleichheit; Hakl von der ÖVP, Hakel von der SPÖ –, die gemeint haben, dass diese Vorratsdatenspeicherung besonders sinnvoll und wichtig wäre, weil man nun Stalking besser bekämpfen könnte. – Das ist nicht nur ein inhaltlicher Unsinn, sondern auch legistischer Nonsens, denn die Zielsetzung dieser Vorratsdatenspeicherung war ja, dass sie grundsätzlich für schwere Straftaten und Straftaten im Bereich des Terrorismus zum Einsatz kommt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite