Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll189. Sitzung / Seite 3

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

22.14.56Beginn der Sitzung: 22.15 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich eröffne die 189. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Königsberger-Ludwig, Preiner, Hörl, Peter Mayer, Ing. Hackl, Dr. Winter und Mag. Jarmer.

22.15.04Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 12942/AB bis 12949/AB.

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht der Bundesministerin für Finanzen über die Übernahme von Bundeshaftungen im Jahr 2012 (Vorlage 118 BA),

Bericht der Bundesministerin für Finanzen betreffend Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Jahr 2012 (Vorlage 119 BA);

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Antrag 2209/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Bekämpfung von Lohndumping und Sozialbetrug;

Außenpolitischer Ausschuss:

Antrag 2207/A(E) der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Gespräche zwischen der türkischen Regie­rung und dem inhaftierten Führer der PKK, Abdullah Öcalan;

Bautenausschuss:

Antrag 2203/A(E) der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Öffnung des Sternwarteparks mit „Frühlingserwachen“;

Budgetausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Finanz-Verfassungsgesetz 1948 und das Bundesverfas­sungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes geändert werden (2146 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 und das Bundesfinanzge­setz 2013 geändert werden (2147 d.B.),

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite