Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 235

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wandeln. Insofern bin ich auch positiv überrascht gewesen, dass Sie, Frau Ministerin, ebenfalls einbekannt haben, dass das derzeitige Vorschusssystem überarbeitungs­bedürftig ist.

In diesem Sinne hoffe ich und freue ich mich auch auf eine gute Zusammenarbeit im Nationalrat, dem ich ja jetzt vier Jahre lang nicht angehört habe. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


21.07.25

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Das Ziel des neuen Zahlungsverzugsgesetzes wurde schon einige Male angesprochen. Es geht darum, die Zahlungsmoral zu verbessern und somit vor allem Geschäfte zwischen der öffentlichen Hand und Unternehmen, aber auch von Unterneh­men zu Unternehmen so zu gewährleisten, dass zukünftig auch die Zahlung rechtzeitig geleistet wird. Gerade für die kleinen und mittleren Unternehmen ist es wichtig, dass sie rechtzeitig über das Geld verfügen können. Es ist viel zu oft passiert, dass ordnungsgemäß erbrachte Leistungen über Monate hinweg einfach nicht bezahlt wurden. Umgekehrt haben die Unternehmen aber die Gehälter und die Löhne ihrer Mitarbeiter zu bezahlen, Materialkosten, Steuern und Gebühren rechtzeitig zu ent­richten. – Es ist eine Novelle, die ein neues Regelwerk bringt, dessen praktische Auswirkungen vor allem terminlich fixierte Zahlungen betreffen.

Kurz noch einmal die wichtigsten Punkte: Bei Zahlungsverzug kann ein Pauschalbetrag von 40 € an Mahnspesen gefordert werden. Der Verzugszinssatz wird mit 9,2 Prozent über dem Basiszinssatz liegen. Bei öffentlichen Stellen darf die vereinbarte Zahlungs­frist 30 Tage nicht übersteigen, 60 Tage nur bei besonderen Ausnahmen. Geldüber­weisungen müssen in Zukunft so rechtzeitig aufgegeben werden, dass der Geldbetrag bereits bei Fälligkeit am Konto des Gläubigers eingelangt ist, wobei – und hier greift das Zahlungsdienstegesetz – das Bankinstitut des Zahlers sicherzustellen hat, dass der Überweisungsbetrag am folgenden Geschäftstag auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden kann.

Um sicherzustellen, dass der Geldbetrag auch rechtzeitig ankommt, ist es im Normal­fall wahrscheinlich kein großes Problem, Überweisungsaufträge rechtzeitig – das heißt schon einen oder zwei Tage früher – zu geben. Aber es bedeutet natürlich für Öster­reich eine Änderung der gängigen Praxis, wobei von diesen Neuerungen des Gesetzes vor allem die öffentliche Hand am stärksten betroffen sein wird. Laut der jährlichen Umfrage betreffend die Zahlungsmoral lag nämlich die durchschnittliche Zahlungs­dauer bei öffentlichen Stellen bei 42 Tagen – das heißt, in Einzelfällen lag man weit darüber. Unternehmen hingegen leisten ihre Zahlungen im Schnitt bereits nach 31 Tagen. Und die raschesten Zahler sind mit 18 Tagen die Privatpersonen, die, und das möchte ich hier noch einmal ausdrücklich festhalten, von den Regelungen dieser Gesetzesmaterie nicht betroffen sind. (Beifall bei der ÖVP.)

21.10

21.10.01

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

 


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