Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 280

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Wir müssen weiter konkrete Schritte setzen, auch in den Bundesländern, auch wenn es in manchem Bundesland heißt: Bei uns gibt es das Bewusstsein und das Interesse dafür nicht!

Wir sind es den Opfern von Kinderhandel schuldig, dass sie zeitnah identifiziert werden können und dass sie auch die beste Betreuung und Begleitung bekommen, die sie als Opfer von Kinderhandel, von Menschenhandel brauchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


23.45.50

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich als Obfrau des Petitionsaus­schusses darüber, dass diese wichtige Petition, die von so vielen Menschen unterstützt wurde, den richtigen Weg in den Menschenrechtsausschuss gefunden hat, und zwar einstimmig. Wir haben dieses Thema auch im Petitionsausschuss diskutiert, es gab ein sehr umfassendes Hearing. Es geht da um einen Bereich, wo wir tagtäglich dagegen ankämpfen müssen, dass Kinder missbraucht, misshandelt werden, mit der Ware Kind sozusagen Handel getrieben wird, Kinder ausgebeutet werden und weltweit in etwa 1,2 Millionen Kinder betroffen sind. Die Dunkelziffer ist sehr hoch.

Es ist positiv, dass auch im Menschenrechtsausschuss noch einmal die Task Force, die es seit 2009 gibt, hervorgehoben wurde, die den Menschenhandel bekämpft. Es gibt auch einen Nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel, der bis 2014 läuft. Aber da kann ich an meine Vorrednerin anschließen: Es nützen die besten Instrumente nichts, wenn nicht in der Praxis die Umsetzung funktioniert.

Die Bundesländer sind schon angesprochen worden: Gerade die Bundesländer agieren und reagieren hier sehr unterschiedlich. Manche Bundesländer haben bereits Betreuungseinrichtungen und sind sehr gut vernetzt, andere wieder nicht. Daher, denke ich, ist es notwendig, dass uns bewusst ist, dass einerseits die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen, der Polizei, der Jugendwohlfahrt und den Botschaften gut funktionieren muss, dass aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestens geschult werden und dass vor allem auch notwendige finanzielle Mittel für Betreuungs­einrichtungen vorhanden sind.

Ich bin auch sehr froh darüber, dass anlässlich dieser Petition die längst fällige Hotline für vermisste Kinder im Familienministerium im Herbst des vergangenen Jahres eingerichtet wurde. Es hat sehr lange gedauert. Es ist dies auch auf einen Antrag von uns, vom BZÖ zurückzuführen, weil wir das sehr vehement eingefordert haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, seit 2011 haben wir in Österreich in der Verfassung die Kinderrechte verankert. Im nationalen Bereich müssen wir sehr viel zum Kinderschutz tun. Das ist uns vom BZÖ ein sehr großes Anliegen. Wir werden nächste Woche im Ausschuss wahrscheinlich auch das neue Jugendhilfegesetz, auf das wir schon sehr lange warten, mit den entsprechenden Rahmenbedingungen be­schließen.

Kinderschutz ist etwas, was auf nationaler Ebene ein ganz wichtiges Anliegen sein muss und sein soll, aber natürlich müssen wir auch auf internationaler Basis unserer Verantwortung gerecht werden.

Dieser Antrag, dem wir heute natürlich auch zustimmen werden, darf keinesfalls ein Abschluss oder eine Beruhigung dahin gehend sein, dass bei uns alles in Ordnung ist, sondern er muss der Anfang eines ständigen Auftrages sein, dass wir die Bevölkerung zu informieren und aufzuklären haben, dass wir hinschauen und nicht wegschauen,


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