Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 76

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dass wir im Zusammenhang mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz Tausende Menschen überprüfen, ist auch bekannt, das habe ich heute schon bekannt­gegeben. Dass wir da oder dort in der Rechtsvollziehung im Ausland weitermachen, wissen Sie auch, so wie wir das zwischenzeitlich auch in einigen Bundesländern be­reits bei der Sozialhilfe tun, wo wir über Vertretungsbehörden im Ausland entsprechend auch in Grundbüchern nachschauen. Auch beim Lohn- und Sozialdumping wird diese Verflechtung mit den ausländischen Nachbarstaaten sicher stärker werden. Nicht um­sonst darf ich noch einmal darauf hinweisen: Es gibt bereits ausländische Firmen, die durch alle Instanzen in Österreich ein rechtskräftiges Verbot haben. Das heißt, das Ge­setz greift, das Gesetz wirkt. Demzufolge können wir hier, glaube ich, wirklich festhal­ten, wir sind auf dem richtigen Weg.

Was bei der Rot-Weiß-Rot-Card noch zu berücksichtigen ist: Die Rot-Weiß-Rot-Card ist eine Ergänzung für Drittstaatsangehörige. Wir haben ja auch einen durchaus gro­ßen Zuzug von sehr qualifizierten Menschen aus den europäischen Nachbarländern. Ich weiß, manche können es nicht mehr hören, aber der größte Zuzug ist und bleibt je­ner aus der Bundesrepublik Deutschland. Was auch zu bemerken ist: Bei diesem Zu­zug ist der Anteil derer, die eine akademische Ausbildung oder eine FH-Ausbildung ha­ben, doppelt so hoch wie beim Durchschnitt der Österreicher. Auch das bedeutet na­türlich für uns einen Arbeitsauftrag, nämlich zu schauen, dass mehr Menschen, die hier sind, akademische Ausbildungen machen können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Ab­geordneten der ÖVP.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruck­berger. – Bitte.

 


12.27.29

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es geht ganz einfach um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Jemandem, der bestimmte Voraussetzungen er­füllt, kann der unbeschränkte Arbeitsmarktzugang gewährt werden. Das betrifft vor al­lem Drittstaatsangehörige, aber auch Menschen, die im Rahmen der Familienzusam­menführung nach Österreich gekommen sind. Außerdem betroffen sind Ausländer, die mindestens zwei Jahre einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich haben.

Wir persönlich glauben, dass es wichtig ist, dass man diese Menschen in den Ar­beitsprozess eingliedert, weil sie dadurch unter anderem einen Beitrag zum Beispiel ins Pensionskassensystem leisten, und das ist auch für die Gesamtwirtschaft Öster­reichs von großer Bedeutung.

Ein weiterer Vorteil ist natürlich auch, dass man ausländischen Künstlern einen er­leichterten Zugang zum Arbeitsmarkt bietet. Begrüßenswert ist aber auch – das wurde auch schon ein paar Mal erwähnt –, dass Arbeitgeber die Möglichkeit haben, stellver­tretend für ihre künftigen Mitarbeiter in den Bereichen Schlüssel- und Fachkräfteposi­tionen die Rot-Weiß-Rot-Karte zu beantragen. Das fördert vor allem den gewollten Zu­gang, und dafür stehen wir auch.

Wir vertreten auch die Meinung, dass Menschen, die nach Österreich kommen und hier rechtmäßig leben, einen Anspruch haben sollen, auf dem Arbeitsmarkt tätig zu werden. Eine geregelte Zuwanderung im Bereich qualifizierter Menschen fördert also auch deren Integration, wenn sie einen Arbeitsplatz haben. Das unterstützen wir, und daher findet diese Novelle unsere Unterstützung. (Beifall des Abg. Hagen. Abg. Riepl: Schwacher Applaus!)

12.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite