Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident die Aufgabe haben, jemanden, der dauernd, ohne Unterbrechung dazwi­schenredet, zurechtzuweisen. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Abg. Scheibner: Lassen Sie Ihren Frust über die grüne Fraktion nicht bei uns aus!)

Ich habe nichts gegen Zwischenrufe, aber wenn jemand pausenlos dazwischenredet und nicht aufhört und auch nicht eingeht auf das, was gesagt wurde, sondern einfach nur glaubt, er ist gut, weil er irgendwie den Mund offen hat, dann ist es zu viel, finde ich. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)

Jetzt zum eigentlichen Thema – wir haben versucht, das auch im Ausschuss zu dis­kutieren –, nämlich zum Gebietsschutz. Ich teile nicht die Meinung der Kollegin Lapp, dass man nicht darüber diskutieren soll und darf, dass es im Bereich der Pflegediens­te – beziehungsweise allgemeiner: der Hilfsdienste – auch politische Organisationen gibt, dass man das nicht kritisch hinterfragen darf. Natürlich soll man es kritisch hin­terfragen können. Nur, in welcher Relation steht das zu dem Thema?

Wir sind uns wahrscheinlich darin einig, unabhängig davon, ob es sich um die Volks­hilfe, um das Hilfswerk, um die Diakonie oder die Caritas handelt, dass das nicht Or­ganisationen sind, die in erster Linie die Politik einer Partei machen und die zweitens sicher nicht die Cashcow jeweiliger Parteien oder sonstiger Interessenverbände sind.

Was in diesem Bereich an Arbeit geleistet wird, ist eine Arbeit, die teilweise mit knappsten Kosten kalkulieren muss, die mit viel ehrenamtlicher Arbeit verbunden ist, die es Gott sei Dank in diesem Bereich auch noch gibt, die es gerade deswegen gibt, weil die Leute entweder religiös, politisch oder sonst wie motiviert sind, für ihre Organi­sation einzustehen. Man kann sich kritisch damit auseinandersetzen, aber es ist ein Faktum, dass es so ist.

Jetzt komme ich zum Thema Gebietsschutz, zu einem Anliegen, das Sie hoffentlich ha­ben und mit uns teilen, dass es einheitliche Qualitätsstandards in Österreich gibt, dass es eine optimale Versorgung der Pflegebedürftigen im Bereich mobiler Dienste gibt. Einer optimalen Versorgung ist damit nicht gedient, wenn ich den Gebietsschutz, den es in einigen Regionen eingestanden gibt, in einigen Regionen uneingestanden gibt, aufheben würde.

Warum? – Derzeit ist die Situation so, dass vor allem im ländlichen Bereich, Gott sei Dank, eine Organisation relativ umfassend die Dienstleistungen anbietet. Würde ich die einzelnen Dienstleistungen auf verschiedene Träger aufteilen oder sie für verschiedene Träger ermöglichen, dann hätte ich unter Umständen das Problem, dass ein Kunde, ein Konsument, der ausschließlich nach seinen individuellen Kosten kalkuliert, drei oder vier verschiedene Dienstleister beanspruchen müsste – auch deswegen, weil eine Organisation beispielsweise bestimmte Dienstleistungen gar nicht anbietet.

Das wollen wir aber eigentlich nicht, und vor allem gerade auf dem Land nicht. In der Stadt ist das alles wesentlich einfacher und wesentlich besser zu organisieren, weil ich aus einem größeren Angebot auswählen kann. Aber auf dem Land – ich komme auch vom Land – habe ich das Problem, dass die betroffenen Pflegekräfte oder Dienstleister oft 20, 30, 40 Kilometer Fahrtaufwand haben, um dann eine Arbeitsstunde oder zwei Arbeitsstunden vor Ort zu organisieren.

Jetzt stellen Sie sich vor, was das kosten würde, wenn ich, um Ihrem Anspruch gerecht zu werden, sagen muss, jeder, der als Dienstleister tätig werden kann, soll zunächst einmal vom Staat – in dem Fall vom Land – mit den entsprechenden Subventionen ausgestattet werden, um hier tätig werden zu können! – Der Aufwand würde sich po­tenzieren, das wissen Sie.

Sehr nützlich war die Darstellung des Kollegen Klikovits. Aus dieser ist hervorgegan­gen – wenn Sie aufgepasst haben –, dass die Kosten für den Betroffenen (Abg. Grosz:


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite