Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll194. Sitzung / Seite 157

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Barrierefreies Bauen ist auch menschengerechtes Bauen. Es werden alle davon profi­tieren.

Noch einmal vielen Dank, Herr Minister Mitterlehner, für diese Initiative. Die Familien­beratungsstellen wären gut beraten, wenn sie rasch diese Förderungen in Anspruch nehmen würden, damit sie alle möglichst bald barrierefrei werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Mitter­lehner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


16.59.13

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf anknüpfen an das, was viele von den Kollegen schon gesagt haben, zuletzt auch der Kollege Huainigg, und danke dafür. Das Ganze hat eine Vorgeschichte. Wir haben schon vor einigen Jahren über die insgesamt bestehende Problematik gesprochen, die dann auch zu der Schwierigkeit geführt hat, dass wir, was die Familienberatungsstellen anbelangt, eine auf Personalkostenunterstützung ausgerichtete Gesetzessituation haben und keine Möglichkeit, auf Investitions- und Umbaumaßnahmen ausgerichtet Unterstützung zu leisten. Deswegen auch die Notwendigkeit, das Gesetz und damit die Förderrichtlinien zu ändern, wobei ich dazusagen muss, dass das auch sehr oft von den Bundeslän­dern – von Landeshauptmann Pühringer oder der Frau Stadträtin Frauenberger und anderen – angeregt worden ist.

Wir stellen damit jetzt sicher, dass wir für die 140 Familienberatungsstellen, die noch nicht umgebaut haben, die Barrierefreiheit ermöglichen, wobei – um auch diese Frage der Frau Haubner oder der Frau Jarmer zu beantworten, wie im Ausschuss auch ange­dacht – hier Barrierefreiheit auch umfassend verstanden wird, also nicht nur im Sinne von Kinderwagen- oder Rollstuhltauglichkeit, sondern auch im Hinblick auf Bedürfnisse von sinnesbehinderten Menschen. Es ist auch in den entsprechenden Erläuterungen präzisiert, welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang gefördert werden.

Im Endeffekt also ein ganzheitlicher Ansatz, wobei wir uns, was die Einzelförderung, die noch nicht angesprochen worden ist, betrifft, an den Richtlinien, die für die Unter­stützung von Menschen mit Behinderungen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds ange­wendet werden, ausgerichtet und orientiert haben. Das heißt, da gibt es auch schon Erfahrungswerte, die hier auch angewendet werden können. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Im Klartext: Wir glauben, dass mit den 3 Millionen €, die zur Verfügung stehen, auch wirklich das Auslangen gefunden werden kann. Es stand auch noch die Frage im Raum: Kann man mehrmals ansuchen? – Wir gehen davon aus, dass eigentlich mit einem Ansuchen, da die Problematik ja jetzt schon erkennbar ist, auch das Auslangen gefunden werden kann und eine Erledigung erfolgen kann.

Eine noch nicht angesprochene Frage, die sich im Ausschuss gestellt hat, war auch: Ist das eine Zweckwidmung, oder kann das auch für etwas anderes verwendet werden? – Es ist keine Zweckwidmung. Wir gehen aber davon aus, dass wir eigentlich genau mit dieser Maßnahme und ihrer Präzisierung auch das Auslangen finden werden. Also die Frage, ob man das dann eventuell auch für personelle Unterstützung verwenden kann, wird sich in der Praxis mit relativ großer Wahrscheinlichkeit nicht stellen.

Im Endeffekt handelt es sich daher um einen pragmatischen Ansatz, um den betrof­fenen Beratungsstellen auch wirklich Unterstützung geben zu können. Zur Frage, ob auch alle informiert waren und sind: In unserem Bereich ja. Auch dort, wo Frauenbe­ratung von den Familienberatungsstellen angeboten wird, ja. Die andere Umsetzung,


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