Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat so rasch wie möglich entsprechende Gesetzentwürfe zuzuleiten, die die reduzierte Auszahlung der Familienbeihilfe als allerletztes Lenkungsinstrument im Sinne der Erfüllung der Schulpflicht vorsehen.“
*****
(Beifall beim BZÖ.)
Wir werden natürlich dann diesem Gesetzentwurf, diesem Fünfstufenplan nicht unsere Zustimmung geben – wir haben uns ja auch im Ausschuss schon dementsprechend verhalten.
Auch den Gesetzen unter dem zweiten Punkt werden wir nicht unsere Zustimmung geben, obwohl wir der Verwaltungsgerichtsbarkeit grundsätzlich positiv gegenüberstehen, denn sie ist ein großes Reformwerk, aber wir würden nur unter der Voraussetzung zustimmen, dass es zu einer Vereinfachung kommt und dass die Änderung eine Kostenreduzierung mit sich bringt. Beides ist aber im Bildungsbereich für uns nicht ersichtlich. Ganz im Gegenteil: Die Beschwerdeführungen werden verkompliziert und nicht vereinfacht, und vor allem kommen auf Eltern zusätzliche Kosten durch die Einholung von Gutachten zu und im Falle einer Rechtsberatung auch noch Anwaltskosten. Daher werden wir auch diese Novelle ablehnen. (Beifall beim BZÖ.)
21.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.
21.30
Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Wenn ich die Opposition um eines beneide, dann um die Redezeit. Die Abgeordneten von der Opposition können hier lange reden, haben ausreichend Redezeit – wir hingegen müssen uns Minute für Minute erkämpfen und können die Erfolge, die wir haben, nicht so breit darlegen wie die Opposition die Jammerei, die hier laufend ihrerseits stattfindet. Aber es ist nun einmal so, damit muss man leben. Das ist eine Tatsache. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Das Erste: Natürlich haben Sie recht, Herr Kollege Walser, wenn Sie sagen, dass die Probleme mit dem Schulschwänzen normalerweise an der Schule direkt gelöst werden, und das ist auch der Schulalltag. Aber der Schulleiter, der Schuldirektor kann nicht auch gleichzeitig der Exekutor sein und das Geld eintreiben. Das heißt, wenn das Gesetz vorsieht, dass man am Schluss eine Strafe einzuheben hat, dann haben das die Verwaltungsbehörden zu machen, und dieser Ablauf muss geregelt sein. Alles andere – da bin ich bei Ihnen – soll man an der Schule machen. Nämlich: Man soll die Schulsozialarbeit verbessern, man soll die Schule so gestalten, wie wir sie wollen, sodass die Schüler überhaupt nicht auf die Idee kommen, der Schule fernzubleiben. Es muss Spaß machen, an der Schule zu sein! In diese Richtung arbeiten wir – und dann ist das Problem sehr viel kleiner.
Das Zweite, worauf ich eingehen möchte, ist – und das ist das, was mir mehr wehtut, Herr Kollege Walser; und der vom Kollegen Sacher verwendete Ausdruck „grüner Schwarzseher“ war gar nicht so schlecht, und zwar nicht ORF-Schwarzseher, das gebe ich schon zu, aber politisch gesehen –, dass Sie, wo Sie doch selber auch mitgearbeitet haben – so wie ich, und inhaltlich trennt uns ja kaum ein Löschblatt, wenn es darum geht, was wir gemeinsam für die Schule erreichen wollen –, hier alles schlechtma-
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