Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 155

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Stunde – und nicht das Zurückziehen auf die technische Nichtentscheidungsmöglich­keit. (Beifall bei den Grünen.)

Gerade in den Erläuterungen wird ja auch darauf verwiesen, dass die Lösung partizipa­tive Verfahren bringen können. – Ich möchte wissen, wo wir ein partizipatives Verfah­ren beim allgemeinen täglichen Fluglärm haben. Nirgends! Wir haben ein partizipatives Verfahren bei der dritten Piste, wobei diese Mediation aber auch nur teilpartizipativ ist, aber bei sonstigen täglichen Belastungen nicht. Deswegen ist dieses Gesetz für uns leider nicht tragbar und müssen wir auch dagegen stimmen.

Wir wissen noch einige andere Kritikpunkte: Die Datenschutzregelung ist suboptimal. Die Zersplitterung der Behördenlandschaft ist sagenhaft – nach wie vor sind die Be­zirkshauptmannschaften für die Flugplätze zuständig. Und auch die Auslagerung von verschiedenen Agenden an die vergleichsweise teure Austro Control wird von uns kri­tisiert: Warum macht das nicht das BMVIT? Da gibt es eine Zivilluftfahrtbehörde, die könnte das gerade für die Flugwirtschaft – mein Blick geht in Richtung ÖVP –, gerade für die Luftfahrtwirtschaft viel kostengünstiger gestalten. Nein, Sie sagen, die Austro Control soll das nach wie vor bewältigen. Und dort wird es nämlich teuer.

Darum eindeutig ein Nein zu dieser Vorlage aus Ihrer Hand.

Wir hätten ja noch weitere Wünsche – ich darf sie nur stichwortartig nennen –, wo Sie auch nichts tun: Bei der Treibstoffbesteuerung – da wäre auch die Frau Fekter gefor­dert –, bei der Frage der Ticketpreise in Richtung Emissionsbelastung, bei der Frage – das wird auch noch spannend, Frau Fekter ist auch hier gefragt – Grundsteuerbefrei­ung von Flughäfen. Die ÖBB sind nicht grundsteuerbefreit, obwohl sie viel umwelt­freundlicher unterwegs sind, aber Flughäfen – mit allen Parkflächen, mit allen riesigen Parkflächen – sind grundsteuerbefreit.

Dieses Missverhältnis sollte auch in einem anderen Kontext noch einmal angegangen werden; sicher ist da in erster Linie das Finanzressort gefragt. Aber Ihr Ressort hat beim Grundproblem, beim Kardinalproblem Fluglärm versagt. (Beifall bei den Grünen.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


16.38.32

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesmi­nisterin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegin Gabriela Moser, wahr ist: Unsere Frau Bundesministerin Bures drückt sich vor gar nichts. (Beifall bei der SPÖ.)

Wahr ist aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die letzte Anpassung des Luftfahrtgesetzes bereits über fünf Jahre zurückliegt, und aufgrund der schnelllebigen Technik und vor allem der neuen EU-Richtlinien in diesem Sektor ist eine Novellierung dieses Gesetzes eigentlich unabdingbar.

Vor allem der Bereich der zivilen Luftfahrt hat in den letzten Jahren sehr stark zuge­nommen, und im neuen Gesetz wird zwischen privater und gewerblicher Verwendung von sogenannten unbemannten Luftfahrzeugen unterschieden.

Die Gruppe der Hobbypiloten darf ihre Flugobjekte nur unentgeltlich und nicht gewerb­lich nutzen. Darüber hinaus dürfen sie maximal in einem Umkreis von 500 Metern be­trieben werden; ausgenommen davon bleiben natürlich die Modellflugplätze.

Bei der gewerblichen Nutzung werden die Drohnen in zwei Klassen unterteilt. Die Klas­se 1 beschäftigt sich mit Luftfahrzeugen, die Sichtkontakt zu den Steuerpersonen ha­ben, bei der Klasse 2 ist der Sichtkontakt nicht gegeben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite