Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 159

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möglicht, das auch Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge und Luftgeräte vorsieht. Bestimmungen nach den Erfordernissen der technologischen Entwicklung sind enthal­ten und stellen sicher, dass die Sicherheit in der Luftfahrt auch gewährleistet ist.

Seit einigen Jahren sind ja unbemannte Luftfahrtgeräte von immer größerer Bedeu­tung, auf der einen Seite für die militärische Verwendung, auf der anderen Seite aber auch im Rahmen von zivilen Einsatzmöglichkeiten für Architektur- und Landschafts­aufnahmen, genauso wie für die Umwelt- und Verkehrsüberwachung oder bei Sport­veranstaltungen, bis hin zu privaten Anlässen wie Hochzeiten und Geburtstagen. In der Regierungsvorlage wird dieser wichtige Bereich des Luftfahrtgesetzes neu geregelt und auch vereinfacht.

Wir begrüßen diese Maßnahme, Frau Bundesminister, sehr geehrte Damen und Her­ren, weil die rechtliche Unsicherheit mit dem Betrieb von Flugmodellen und unbemann­ten Luftfahrzeugen jetzt beseitigt wird und ganz einfach gelöst wurde. (Beifall beim BZÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


16.53.03

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf es vorwegnehmen, auch das Team Stronach wird dieser Novelle zustimmen. Diese Regierungsvorlage ist eine vernünftige Sache. Es wurde von meinen Kollegen vorhin schon angeschnitten, unbemannte Flugobjekte werden dementsprechend in das Gesetz aufgenommen, dass nicht ein Flugführer­schein benötigt wird, um eine Drohne zu steuern.

Ein kleines Beispiel: Wenn man sich vorstellt, es gibt Filmaufnahmen mit einer Drohne, die ferngesteuert betrieben wird, dann war das früher flugpflichtig, das heißt, man hatte dieselben Bedingungen, als ob man ein Flugzeug lenkt. Es ist nicht einzusehen, wenn man heute ein ferngesteuertes Objekt herumsteuert, dass man einen Pilotenschein ha­ben muss  also eine vernünftige Verbesserung.

Dasselbe gilt für Hubschrauber, die zivile Krankenhäuser angeflogen haben, da hat es auch Probleme gegeben. Da gibt es eine neue Bewilligung, also auch eine Verbesse­rung. Es werden sehr viele Verbesserungen in dieses Gesetz hineingepackt, und des­wegen werden wir auch zustimmen.

Jetzt zu einem anderen Thema, das von den Grünen angesprochen wurde, dem Flug­lärm. Meine Damen und Herren, wir wissen, das Flugzeug ist das sicherste Verkehrs­mittel, das es auf der Welt gibt, und wenn wir jetzt schauen, Sie alle hier herinnen, ich auch, benützen das Flugzeug relativ oft: Wenn wir in den Urlaub fliegen oder auf Ge­schäftsreise (Abg. Dr. Cap: Wohin?) sind oder sonst irgendetwas. Natürlich nutzen wir es auch auf parlamentarischen Reisen, und da sind die Grünen auch nicht zu Fuß un­terwegs, sondern mit dem Flugzeug. Das muss man auch einmal ansprechen, wenn man hier gegen das Flugzeug und gegen den Fluglärm so wettert.

Ich weiß schon, dass das nicht angenehm ist. Wenn man in einer Einflugschneise wohnt, ist das natürlich relativ laut. Da gibt es aber Gesetze, die die Menschen davor schützen. Ich wohne selber in einem Gebiet, wo eine Einflugschneise ist, wo es auf der einen Seite nach München geht, auf der anderen Seite ist der Miniflughafen Altenrhein in der Schweiz, den ich selber sehr gerne benütze, und auch noch Friedrichshafen. Man gewöhnt sich daran, aber ich weiß, es ist nicht alles optimal dort. Man soll auch den Menschen den bestmöglichen Schutz geben.

 


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