Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 161

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ist so, dass alleine in Österreich rund 54 000 Menschen direkt oder indirekt in der Luft­fahrt ihren Arbeitsplatz beschäftigt sind und eine Wertschöpfung von 4 Milliarden € jährlich erwirtschaften. Es sind 240 österreichische Unternehmen, die im Bereich Flug­zeugbau, Zulieferung, auch im Bereich der Luftfahrtforschung, wo Österreich einen ganz hohen Stellenwert hat, tätig sind.

Ich finde diesen wirtschaftlichen Aspekt wirklich wesentlich, aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, mir ist natürlich gleichzeitig bewusst, dass so ein Luftfahrtstandort auch andere Probleme mit sich bringt und dass es Problemstellungen gibt, die man in diesem Zusammenhang nicht vergessen darf. Und daher kann ich Ihnen nur versi­chern, auch mir ist es ein großes Anliegen, die Bevölkerung von Immissionsbelästigun­gen – ob das Lärm oder CO2 im Zusammenhang mit der Luftfahrt betrifft – zu ent­lasten.

Und darum müssen wir uns anstrengen, um einen Interessenausgleich zwischen die­sen wichtigen wirtschaftlichen Faktoren für das Land Österreich zu schaffen, das auf der einen Seite ein Kultur- und Tourismusland ist, in dem aber auf der anderen Seite natürlich auch die Interessenlagen der Menschen vorhanden sind, die nicht von Flug­lärm belästigt werden wollen und wo auch der Wunsch nach Ruhe besteht. Und genau in diese Kerbe schlägt dieses Gesetz.

Und genau das wird hier deutlich, nämlich wenn wir in der heutigen Beschlussfassung erstmals eine gesetzliche Vorgabe machen, bei der bei der Festlegung von Flugrouten auf die geringsten Immissionen Bedacht genommen werden muss, darauf Bedacht ge­nommen werden muss, dass Flugrouten so eingeschlagen werden, dass es für die Menschen so wenig Lärmbelästigung wie möglich gibt und auch so wenig CO2-Ausstoß wie möglich. (Abg. Dr. Moser: Dann schreiben Sie es bitte hinein, dieses Minimie­rungsgebot!) Das ist etwas, das wir heute beschließen können. Das gilt für alle An- und Abflüge in Österreich, das gilt aber auch für die Streckenflüge. (Präsident Neugebauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Daher bin ich sehr froh darüber, dass wir das heute beschließen, neben allen anderen Maßnahmen, die schon genannt wurden, etwa die unbemannte Luftfahrt im zivilen Be­reich, was den Einsatz von Drohnen – inklusive der Datenschutzbestimmungen, die der Herr Abgeordnete Heinzl angesprochen hat – betrifft. Und es geht darum, dass wir mit dem neuesten Stand der Luftfahrttechnik natürlich auch einen Beitrag leisten kön­nen, um Lärmimmissionen, um CO2-Immissionen im Flugverkehr hintanzuhalten.

Lassen Sie mich nur noch drei Beispiele nennen, wo wir heute neue Regelungen be­schließen werden, nämlich: eine spezielle Zivilflugplatz-Bewilligung für Hubschrauber-Krankenhauslandeflächen, neue Regelungen im Bereich von Ultraleichtflugzeugen, Hängegleitern, Paragleitern, Fallschirmen bis hin zum Verbot von Lasern, die Piloten bei An- und Abflügen möglicherweise behindern, weil sie zu Blendungen führen.

Ich denke, dies ist eine Materie, die wir gemeinsam beschließen könnten, die genau die Interessenlagen zwischen wirtschaftlichen Interessen und Bedürfnissen der Men­schen in Einklang bringt. Und ich bedanke mich jetzt schon für die zumindest aus den Reden hervorgegangene breite Zustimmung. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


17.02.53

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich nehme den vorliegenden Gesetzentwurf zum An­lass, um gleich vorweg hervorzuheben, dass unserer Parlamentsfraktion eine nachhal-


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