Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 255

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Das grundsätzliche Rodungsverbot für diese Bereiche bleibt jedoch aufrecht. An den Bestimmungen betreffend die Rodung beziehungsweise Auflassung von Windschutz­anlagen ändert sich nichts. Die Erhaltung von Windschutzanlagen und die Gewährleis­tung von deren Schutzfunktionen sowie ökologischen Wirkungen bleiben daher voll­ends gewährt. (Beifall bei der SPÖ.)

21.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Linder. – Bitte.

 


21.41.09

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Beim Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsge­setz für Land- und Forstwirtschaft können wir einfach nicht mitstimmen, weil in diesem Gesetz im Prinzip eine Besserstellung der Agrarmarkt Austria bei Prüfungen und bei Beschwerdeentscheidungen verpackt ist.

Im Prinzip hat die AMA – im Gegensatz zu allen anderen Institutionen und den Ge­richtsbarkeiten – das Recht, mit der Entscheidung nicht zwei, sondern vier Monate zu­zuwarten. Ich glaube, das kommt daher, dass die AMA einfach mit der Arbeit nicht mehr zurechtkommt, weil sie so einen Verwaltungswust aufgebaut hat. Und jetzt will sie plötzlich als einzige Institution eine Ausweitung der Fristen!

Wenn man das Thema der Futterflächenfeststellung auf den Almen mitverfolgt, kann man nur sagen, man sollte die AMA eher dazu zwingen, vernünftige Regeln zu finden, die für die Bauern praktikabel sind. So kann sie es auch schaffen, Entscheidungen zeit­gerecht zu treffen.

Wenn man jetzt die neue Regelung für die Futterflächenfeststellung hernimmt und hört, dass es – so wie Sie es sagen, Herr Minister – als Service betrachtet werden soll, dass den Bauern vom Bildschirm aus gesagt wird, welche Futterflächen sie auf den Almen haben, dann kommen da Stilblüten zustande, angesichts derer man wirklich nur mehr den Kopf schütteln kann. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Der Bauer muss es ja nicht akzeptieren! Das wissen Sie ganz genau!) – Ich habe Ihnen das letztens schon gesagt, Herr Minister: Dann hat er umgehend die Prüfung im Haus. (Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich: Das stimmt ja nicht! Das stimmt nicht! Red doch nicht so!) Der hat sich noch gar nicht umgedreht und hat noch gar nicht gesagt, er nimmt das nicht an, hat er schon die Prüfung im Haus!

Im Gailtal haben sie jetzt diese Futterfläche mitgeteilt gekriegt und haben erfahren, dass sie plötzlich nur mehr 0,7 Hektar pro GVE hätten. Die werden heuer einen Feld­versuch machen, indem sie 1,4 Hektar einzäunen und zwei Rinder hinauftreiben. Ich bin neugierig, wie die Öffentlichkeit darauf reagieren wird, dass die zwei Kühe da oben hungern werden. Das zeigt einfach, dass die AMA ein ganz weltfremdes Modell ge­wählt hat.

Herr Minister, wir fordern Sie auf: Schauen Sie, dass die AMA praktikable Lösungen für die Bauern findet! Dann wird sie es auch schaffen, ihre Entscheidungen zeitgerecht zu treffen, und wir müssen nicht eine Fristverlängerung für die AMA beschließen. (Beifall bei der FPÖ.)

21.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. –Bitte.

 


21.43.46

Abgeordneter Peter Mayer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz trifft uns ja in den verschiedensten Materien, so auch in der Landwirtschaft.

 


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