Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll203. Sitzung / Seite 264

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Es wird sich hier vor allem auch um begriffliche Bestimmungen handeln. Es wurde im Ausschuss ein Abänderungsantrag von den Regierungsparteien eingebracht, die ge­meint haben, dass das damit ausgeräumt sei. Wir sehen das nicht so.

Was uns an dieser neuen Verordnung besonders aufstößt, das ist die sogenannte Uni­onszulassung. Das heißt, dass diese neuen Biozide, die eingesetzt werden können, in einem Mitgliedstaat zugelassen werden können, dann der EU-Kommission vorgelegt werden und dann für alle Mitgliedstaaten mehr oder weniger frei verfügbar sind und eingesetzt werden können. Wir wollen hier eine nationalstaatliche Regelung haben. Die Sicherheit vor allem bei diesen gefährlichen Mitteln ist uns wichtiger und sollte es uns wert sein, dass wir darüber nachdenken, das auch nationalstaatlich zu regeln und die Untersuchung dieser Mittel auf alle Fälle unter nationalstaatlicher Hoheit zu haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie gesagt, daran nehmen wir Anstoß bei diesem Gesetz. Wir lehnen dieses Gesetz, diese neue Biozidverordnung ab, eben aus diesem Grund, dass wir eine nationalstaat­liche Regelung für diese Produkte wollen. Wir haben das auch bei den Pestiziden und im Chemikaliengesetz, und wir wollen uns auch bei diesen Produkten nicht darauf ver­lassen, dass andere europäische Länder festlegen, was in unserem Land eingesetzt werden kann. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schul­tes. – Bitte.

 


22.05.12

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Das Biozidproduktegesetz setzt eine EU-Richtlinie um, und das können wir deswegen relativ unproblematisch tun, weil wir die vorausgehenden Richtlinien, die sich mit den Chemikalien beschäftigen, in diesem Haus schon rechtzeitig umgesetzt haben.

Wir erleben jetzt, dass dieses Gesetz Biozide – Produkte, die Sie im täglichen Leben verwenden – in Österreich sicher zulässig macht und Ihnen die Möglichkeit gibt, auch ordentlich damit umzugehen. Wenn Sie bei uns im Parlament aufs Klo gehen und sich dort die Hände waschen, finden Sie an der Wand einen Behälter mit einem Desinfek­tionsmittel: Dieses fällt unter das Biozidproduktegesetz. Wenn Sie zu Hause einen Gel­senstecker anwenden, fällt dieser unter das Biozidproduktegesetz. Wenn Sie „Tus macht Schluss mit lästigen Insekten“ verwenden, dann ist das ein Produkt, das unter das Biozidproduktegesetz fällt. Wenn Sie einen Hund haben und diesem ein Flohband geben, dann haben Sie etwas zu Hause, das unter dieses Gesetz fällt. Wenn Sie Ameiseninvasionen und –„autobahnen“ haben und dagegen was tun, dann haben Sie ebenfalls etwas zu Hause.

Überall dort, wo so ein toter Fisch drauf ist, handelt es sich um ein umweltgiftiges Pro­dukt. Es ist nicht anders als bei dem Thema, das wir unlängst diskutiert haben, es sind aber eben Präparate, Produkte, die man zu Hause verwendet. Durch dieses Biozidpro­duktegesetz und durch die europäische Durchsetzung dieser Richtlinie ist sicherge­stellt, dass diese vielen, vielen Produkte an einer Stelle ordentlich geprüft werden und diese Prüfung auf einem Niveau stattfinden kann, wie wir das in Österreich alleine für alle Produkte nie darstellen könnten. Unser Problem ist, dass wir bei den Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, also bei Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, für viele in Österreich verwendete Wirkstoffe die Zulassung nur für die Verwendung des geprüften Wirkstoffes in Österreich für viele Kulturen gar nicht finanzieren können, weil die Firmen bei den geringen Absatzmengen die 20 000 €, die eine Sonderzulas­sung für Österreich allein kostet, kaum hereinspielen werden – oder die Produkte wür-


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