Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll204. Sitzung / Seite 69

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gegenrechnen. Damit wird EU-rechtskonform sichergestellt, dass die Einschreibe­gebühr nur von Studenten zu entrichten ist, die über kein österreichisches Matura­zeugnis verfügen. Das Bildungsministerium finanziert keine Studienplätze für Dritt­staatenangehörige. Diese müssen sich ihren Studienplatz selbst finanzieren. Wenn das Außenministerium im Rahmen von internationalen Verträgen, Studienplätze für Drittstaatenangehörige zusagt, so sind diese auch aus dem Budget des Außen­ministeriums zu finanzieren. Auf Grundlage der Studentenzahlen des WS 2009/2010 würde diese Kostenbeteiligung ca. € 560 Mio. Mehreinnahmen für die Universitäten bedeuten. Davon wären ca. € 227 Mio. von inländischen Studenten zu entrichten, € 149 Mio. von Studenten aus dem EU-Ausland und € 184 Mio. von Drittstaaten­angehörigen. Wenn man berücksichtigt, dass derartige Gebühren, den Zustrom von ausländischen Studenten dämpfen würden, so wäre längerfristig mit ca. € 500 Mio. Mehreinnahmen für die Universitäten zu rechnen. Damit wäre nicht nur die benötigte Notfallsfinanzierung von ca. € 250 Mio. abgedeckt, sondern es könnte auch eine deutliche Qualitätssteigerung erreicht werden.

„Uni-Milliarde“

Wenn die Studierenden einen Finanzierungsbeitrag von ca. € 500 Mio. leisten, dann sollte der Bund weitere € 500 Mio. beitragen, um so mit einer Uni-Milliarde sicher­zustellen, dass die österreichischen Universitäten, Bildung auf höchstem Niveau bieten und dass sich Österreich langfristig im Kreis der wettbewerbsfähigsten Industriestaaten der Welt behaupten kann. Das System der bedarfsorientierten Studienplatzplatz­finanzierung würde gewährleisten, dass diese Milliarde nicht im System versickert, sondern tatsächlich eine Investition darstellt.

Finanzierungsunterstützung für Student/innen - Das BZÖ-Studienkredit-Modell

Kein talentierter und leistungswilliger österreichischer Student soll durch Studien­gebühren vom Studium abgehalten werden. Deswegen wurde schon bei der erst­maligen Einführung von Studiengebühren im Jahr 2001 das Stipendien-Angebot ver­bessert und ausgebaut. Ergänzend dazu, schlägt das BZÖ nun vor, angelehnt an das britische System, einen Studienkredit einzuführen. Der maximale Rahmen sollte € 10.000.- pro Jahr und € 30.000.- für die gesamte Studiendauer betragen. Der Studienkredit könnte nicht nur für die Begleichung der Studiengebühren, sondern auch für die Finanzierung des Lebensunterhalts verwendet werden. Die Vergabe von Stipendien bleibt davon unberührt. Die Summen aus dem Stipendium reduzieren jedoch entsprechend den möglichen Kreditrahmen. Es wären lediglich Zinsen in Höhe der Sekundärmarktrendite für österreichische Staatsanleihen zu entrichten.

Einführung von Aufnahmeverfahren und Studieneingangsphase

Die Universitäten werden verpflichtet Aufnahmeverfahren einzusetzen, die den Bedin­gungen des Studiums entsprechen und die potentiellen Studierenden über die Anforderungen des Studiums ins Bild setzen. Die endgültige Auswahl der Studierenden soll jedoch nicht durch sog. „Knock-Out“ Prüfungen erfolgen, die nur eine sehr punktuelle Erhebung der Leistungsfähigkeit darstellen, sondern mittels einer anrechen­baren Gesamtleistungsschau am Studienbeginn.

Erweiterung der Autonomie und Selbstverantwortung der Universitäten

Novellierung des UG-2002 dahingehend, dass die Universitäten in ihren Finanzie­rungs-, Verwaltungs- und Personalmodi mehr Freiheiten, aber auch mehr Verantwor­tung und Verpflichtung für den gesellschaftlichen Bildungsauftrag erhalten. Die Universitäten sollen qualitativ gestärkt werden und eine spezifische Standortprägung entwickeln.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


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