Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 100

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und Herren, die sich auskennen und Flussbaumaßnahmen setzen können, die nicht nur Mauern und Kanäle bedeuten. Sie wissen, wie‘s geht! Solche Leute sollte man, glaube ich, nicht zusammenfassen, beziehungsweise diese Behörden zu beschränken macht überhaupt keinen Sinn. Ich denke, da ist noch einiges an Arbeit vor uns.

Wenn ich mir vorstelle, dass das immer wieder Landessache ist, und wenn hier immer wieder gesagt wird, das sollte bei den Ländern bleiben: Ich glaube, es wäre gescheit, eine bundeseinheitliche Stelle zu schaffen, wo die Länder und Gemeinden sich zusam­men mit dem Bund hinsetzen und einen Plan dafür entwickeln, welche Schutzmaß­nahmen prioritär zunächst zu setzen sind, welche die zweiten Prioritäten und die dritten Prioritäten sind. Dann wäre zu schauen: Haben wir das Geld dafür, oder haben wir dieses Geld nicht? – Das wird, glaube ich, eine wichtige Sache sein. Sonst wird es immer wieder so sein: Derjenige Landeshauptmann, der am lautesten ist und sich am meisten durchsetzt, wird die Maßnahme zunächst bekommen, und alle anderen müs­sen wieder warten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, der Hochwasserschutz ist in den nächsten Jahren budgetär wirklich vorrangig zu behandeln. Denn wenn ich mir meine Gemeinde betrachte – uns hat es 2002 voll erwischt – und wenn ich mir den Schaden ausrechne oder mich erinnere, welche Schadenssumme wir zu bewältigen hatten, mit Bund, Gemeinde, Land, Spenden et cetera, dann hat sich – jetzt haben wir keinen Schaden, weil wir Hochwasserschutzmaßnahmen getroffen haben – diese Investition absolut gerechnet! Dasselbe gilt im Machland, durch den Machland-Damm: absolute Kostenneutralität beziehungsweise in Zukunft auch Einsparung.

Eines gibt mir allerdings schon zu denken. Diese Schutzmaßnahmen gegen hundert­jährliche Hochwasser wie unser Machland-Damm sind eigentlich schon an der Grenze gewesen. Da hat nicht mehr viel gefehlt, und er wäre übergeronnen! (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Neun Zentimeter!) Da ist die Frage, was wir denn dagegen tun müssen.

Ich glaube, eine Maßnahme ist wirklich die, mit den Schutzmaßnahmen an den Quellen der Flüsse zu beginnen, dort Rückhaltebecken zu schaffen, die aufnahmestark sind. (Abg. Pendl: Bravo, Kurt!) Ein Zweites ist (Abg. Dr. Moser: Bei den Quellen ist es wirklich wichtig!): Diese Geschiebe, die in den Flüssen transportiert werden, vom kleinsten Bach bis hin zum Inn und zur Donau (Abg. Pendl: Sehr gut!), diese Ge­schiebe müssen einmal genau beachtet werden. Denn es gibt so etwas wie eine Sohltiefe, eine wasserrechtlich vorgeschriebene Sohltiefe, und diese Sohltiefen ge­hören wiederhergestellt. Das heißt, es gehört ausgebaggert, und es gehören diese Mengen herausgenommen, die dort angeschwemmt worden sind.

Im Übrigen hoffe ich, dass wirklich kein Österreicher, keine Österreicherin, die unter diesem Hochwasser gelitten hat, das weiter tun muss. Ich hoffe, dass sie alle, wenn es geht, zu hundert Prozent entschädigt werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.04

13.04.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir gelangen zur Abstimmung und haben jetzt über insgesamt drei Entschließungs­anträge abzustimmen.

Zunächst: Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gartel­gruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II.

 


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