Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll206. Sitzung / Seite 116

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bezeichnend, Herr Kollege Mayer, weil Sie da zuvor einen Zwischenruf gemacht haben, dass Sie genau an dem Punkt, an dem Sie zur Elementarpädagogik gekommen sind, in Ihrer Rede ins Stocken geraten sind. Ich möchte das jetzt gar nicht weiter ausschlachten, das passiert uns immer wieder. Es wäre ja in Ordnung, wenn nur Sie in Ihrer Rede stocken, aber wir stocken in der Bildungspolitik in diesem Bereich.

Seit Jahren hören wir und wissen wir von ExpertInnen, wie wichtig der elementar­pädagogische Bereich ist, wie wesentlich diese Voraussetzung für die Frage ist, wie der weitere Bildungsweg, wie die weitere Bildungskarriere der Kinder vorangeht, ob hier Bildungschancen gleichermaßen bestehen oder ob schon von klein auf ein Unterschied zwischen Kindern gemacht wird. Seit Jahren hören wir das. Seit Jahren erzählen wir uns das gegenseitig in den Ausschüssen, in den Debatten, und wenn es dann darum geht, dass ganz konkrete Maßnahmen gesetzt werden können, werden sie nicht gesetzt. Das ist auch mit dieser PädagogInnenausbildung neu geschehen. (Beifall bei den Grünen.)

Im Gegensatz zu dem, was Kollegin Marek versucht hat, uns hier weiszumachen, ist es nicht so, dass sich die Elementarpädagogik wie ein roter Faden durch diese Aus­bildung zieht, sondern ganz konkret ist es so, dass man hier eine Kann-Bestimmung hineingenommen hat. Das heißt übersetzt: Es wird nicht verboten, dass im tertiären Bereich ausgebildet wird. Kollege Walser hat Sie schon darauf hingewiesen, was das im europäischen Vergleich bedeutet. Österreich ist das letzte Land, das sich das leistet. (Abg. Elmar Mayer: Gelesen haben Sie es? Und auch verstanden?) – Ich habe es gelesen. Ich habe es sehr genau gelesen, und ich habe es auch verstanden. Sie bekommen dann auch noch einen Antrag; schauen wir, ob Sie den verstehen. Öster­reich ist das einzige Land, in dem es für ElementarpädagogInnen nicht eine verpflich­tende Voraussetzung ist, im akademischen Bereich ausgebildet worden zu sein, und Sie bringen hier eine Kann-Bestimmung ein?! (Zwischenruf des Abg. Amon.) Vor­haben der Fachhochschule Wien, anderer Fachhochschulen oder der Universitäten auf freiwilliger Basis sind ein guter Schritt, aber die können doch nicht eine Regelung ersetzen, dass alle ElementarpädagogInnen in Österreich eine akademische Aus­bildung bekommen, so wie alle anderen PädagogInnen auch. (Beifall bei den Grünen.)

Was Sie damit verabsäumt haben, ist die Chance, dass der Beruf aufgewertet wird. (Abg. Scheibner: Wegen einer dreijährigen Ausbildung?) Sie alle wissen, dass das beim Beruf der ElementarpädagogInnen notwendig ist, abgesehen davon dass die meisten immer noch „Kindergärtnerin“ oder „Kindergartentante“ sagen. Das sind PädagogInnen, genauso wie die PädagogInnen in der Grundstufe, wie die Päda­gogIn­nen in der Sekundarstufe. Diese Aufwertung passiert nicht. Das beginnt natürlich mit der Wertschätzung und endet mit der Bezahlung und der Tatsache, dass auch keine Durchlässigkeit möglich ist (Abg. Amon: Das stimmt nicht mit der Durch­lässigkeit!), die aber bei einer gemeinsamen Ausbildung möglich gewesen wäre und die auch Sinn macht. Es ist so, dass man eine Ausbildung in einem Bereich bekommt, aber es kann durchaus Sinn machen, dass PädagogInnen in eine andere Schulstufe wechseln oder mit anderen Altersstufen arbeiten können.

Diese Chance haben Sie vertan, und damit lassen Sie zu, dass Österreich Schlusslicht in der Ausbildung bleibt. Das hat ja nicht nur Auswirkungen auf die Auszubildenden sondern auch massive Auswirkungen auf die Kinder, die in diese ersten Bildungs­einrichtungen gehen. Natürlich sind die PädagogInnen jetzt auch ausgebildet und bemühen sich nach besten Kräften. Aber erst, wenn ganz klar ist, dass eine bestimmte Ausbildung erforderlich ist und bestimmte Qualitätsstandards – Gruppengröße, Öff­nungs­zeiten, Fortbildungsmöglichkeiten, Zeiten, in denen man Elternarbeit machen kann – damit verbunden sind, verdienen Kindergärten, Krippen, Kindergruppen wirklich das Siegel „erste Bildungseinrichtung“.

 


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