Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll207. Sitzung / Seite 165

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deutet und interpretiert, dass es tatsächlich Verbesserungen gibt. (Präsident Neuge­bauer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Papier ist geduldig, meine Damen und Herren, natürlich auch Papier, auf dem Verfas­sungsbestimmungen stehen. Es kommt letztendlich auf die einfache Bundesgesetzge­bung, auf die Gesetzgebung in den Ländern und auf die Exekutive an. Und auch ge­sellschaftspolitisch muss es gelebt werden. Und die Kontrolle darf auch nicht fehlen.

Ich werde auch künftig – in meinem neuen Wirkungsbereich, der Volksanwaltschaft – den Tierschutz sehr ernst nehmen. Ich werde dort eine Tradition fortsetzen, denn ge­rade die Volksanwaltschaft hat sehr, sehr viele Impulse im Bereich des Tierschutzes gesetzt. Ich erinnere da beispielsweise an das Verbot von Wildtieren im Zirkus, an die Stärkung von Tierschutzombudsleuten, an das vorzeitige Verbot der Käfighaltung von Hühnern, wo auch die ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ eine wichtige Rolle gespielt hat, oder an die Kastenstandsproblematik. Und viele andere Impulse mehr gab es da.

Ich freue mich, meine Damen und Herren, dass ich bei meiner letzten Wortmeldung als Abgeordneter hier zu einem gesellschaftspolitisch so wichtigen Thema Stellung neh­men konnte, und freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem Hohen Haus als Volks­anwalt. Das ist mir ein großes Anliegen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser. – Bitte.

 


17.01.25

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Tierschutz in der Verfassung, Umweltschutz in der Verfassung, der Schutz vor Privati­sierung der Wasserversorgung in der Verfassung: Das alles klingt gut! Tatsächlich handelt es sich bei dem heutigen Gesetzesbeschluss um eine einzige Mogelpackung, und ich werde das anhand des Schutzes vor Privatisierung der Wasserversorgung dar­legen.

Ich erinnere: Als vor einigen Monaten die Europäische Union eine Richtlinie herausge­ben wollte, wie die Vergabe bei der Privatisierung der Wasserversorgung auszuschau­en hat, da hat es in Österreich einen Aufschrei gegeben. Einen Aufschrei! Die SPÖ ist ausgerückt und hat gesagt: Nein, die Wasserversorgung darf niemals privatisiert wer­den, sie muss im öffentlichen Eigentum bleiben! Die FPÖ ist beigesprungen, hat sogar einen Antrag an das Parlament gestellt und gefordert: Eigentümer der Wasserversor­gung muss die öffentliche Hand sein! Nur eine Partei hat anders geklungen, und das war die ÖVP. Deren Parteiobmann Spindelegger hat nämlich wortwörtlich gesagt, es störe ihn der privatisierungsfeindliche Ton in der Debatte um die Wasserversorgung und das Ganze sei ein Unsinn.

Es hat dann eine Einigung gegeben. Und wie schaut diese Einigung aus? – Es gibt jetzt in der Verfassung ein Bekenntnis, dass Wasser Teil der Daseinsvorsorge ist. Und das alles will man uns jetzt als Schutz vor Privatisierung der Wasserversorgung ver­kaufen! Nicht die Opposition alleine, in diesem Fall die Grünen, sondern der Verfas­sungsrechtler Mayer sagt: Das ist eine Leerformel! Das ist nichts, sagt er. Damit sei nichts gewonnen.

Das hat einen einfachen Grund, und zwar: Die Daseinsvorsorge ist nicht definiert. Ich habe in einem Wirtschaftslexikon nachgeschaut, was dort unter „Daseinsvorsorge“ ver­standen wird. Dort steht: Ein unbestimmter und wenig operabler Begriff zur Abgren­zung öffentlicher Verwaltung und Unternehmen. Zu unscharf. – Das heißt, es ist gar nichts gewonnen.

Und auch der Umweltdachverband übt Kritik, indem er sagt:

 


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