Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 74

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dem Bundesministerium für Justiz mietfrei zur Verfügung gestellt. Zum Zeitpunkt der Investition wurde der Stadt Frohnleiten seitens des BMJ zugesagt, dass der Gerichts­standort erhalten bleiben würde. Aus diesem Gesichtspunkt erscheinen die ange­strebten Einsparungen äußerst unwahrscheinlich, da keinerlei Mietkosten für das Gerichtsgebäude anfallen. Auch die logistischen Probleme sowie die Kosten, die durch den Umzug der 20 Bediensteten an das BG Graz-West entstehen würden, sind nicht zu vernachlässigen. Aus diesen schwerwiegenden Gründen ist eine Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten auf jeden Fall zu verhindern. Der ländliche Raum muss gestärkt, und der „Zugang zum Recht“ sichergestellt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, zum Wohle der Bevölkerung, auf die Schließung des Bezirksgerichtes Frohnleiten zu verzichten.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


12.31.54

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kollege Kunasek hat verschwiegen, sollte man ergänzen, dass seine Fraktion im Ausschuss auch der Kenntnisnahme zugestimmt hat, das war näm­lich einstimmig im Petitions- und Bürgerinitiativenausschuss. Das zum Thema Popu­lismus vonseiten der FPÖ. (Abg. Auer: Oho!)

Jetzt möchte ich aber anschließen an die Ausführungen der Kolleginnen und Kollegen, die meiner Meinung nach sehr, sehr berechtigt hervorgestrichen haben, dass sich die Arbeitsweise des Ausschusses eindeutig verbessert hat, dass die Bilanz des Ausschusses Petitionen und Bürgerinitiativen im österreichischen Parlament bezeugt: Wir haben etwas weitergebracht! Also die Kolleginnen und Kollegen gemeinsam, und zwar war das durchaus nicht immer einfach, das muss man klar sehen, auch innerhalb der Fraktionen nicht einfach durchzusetzen, dass dort ein anderes Prinzip herrscht, nämlich das Prinzip, den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet zu sein und deren Anliegen und nicht das Sachargument in den Vordergrund zu stellen, also die Frage, ob ich jetzt für dieses Anliegen oder dagegen bin, sondern die Frage, wie ein Bürgeranliegen ordentlich und ausführlich im österreichischen Parlament behandelt wird.

Das war unsere Maxime, und der haben wir uns immer besser und immer mehr angenähert, und das ist auch der Grund, warum wir und auch ich persönlich diesem Bericht heute zustimmen, weil nämlich wesentliche Anliegen auch aus meiner Sicht den richtigen Weg gefunden haben.

Ich möchte dafür Beispiele anführen, klarerweise die Petition zu den Maisbeizmitteln, zu den Neonicotinoiden. Wir haben in dem Fall einstimmig eine Zuweisung an den Landwirtschaftsausschuss beschlossen. Oder auch die Bürgerinitiative für die Ge­währung – das ist ein bisschen ein komplizierter Text –, für die allgemeine Freiheit der direkten Kreditgewährung; so lautet der Titel dieser Bürgerinitiative konkret. Bekannter ist sie sozusagen unter dem Kurzbezeichnung Heini Staudinger und GEA, also die


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