Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll209. Sitzung / Seite 130

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Aufwand betrug mindestens 269 000 € von bis dahin ausbezahlten 667 000 €. Das heißt rund 40,3 Prozent. – Also ich weiß nicht, was noch mehr geeignet ist, als Misswirtschaft bezeichnet zu werden.

Ich kann weiters zitieren: „Für die Planung, Koordination und Ausschreibung waren rd. 834.800 EUR bzw. knapp 40 % des Gesamtbudgets vorgegeben.“

Ja, wenn wir so wirtschaften, dann müssen wir, glaube ich, fast das Patentamt zusperren, und das täte mir wirklich leid angesichts der Bedeutung und der Funktionen, die doch für die österreichische Wirtschaft zu gewährleisten sind. – Danke, Herr Präsident, für Ihre Berichterstattung. (Beifall bei den Grünen.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


15.54.52

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich möchte diese Gelegenheit dazu nutzen, kurz einige Anmer­kungen zum sogenannten PAD-System der Sicherheitsbehörden zu machen. PAD, also Protokollier-, Anzeigen- und Datenmodul, sollte beim BMI eigentlich eingeführt werden, um die Verwaltung zu vereinfachen, quasi einen „elektronischen Akt“ sicherzu­stellen und Einmalprotokollierung und Einmalerfassung von Daten zu ermöglichen, um administrative Abläufe nicht unnötigerweise zu verbreitern.

Wenn man sich die Kostenentwicklung zwischen 2003 und 2010 anschaut: insgesamt Projektkosten für Beschaffung und Wartung von 7,2 Millionen €. Das ist kein unwesentlicher Betrag, wenn man weiß, dass bei der Exekutive, speziell beim Dienst am Bürger, wesentlich gespart wurde.

Jetzt kann man sagen, na gut, das ist einfach der Zeitgeist, das ist erforderlich für ein modernes, für ein effektives Verwaltungswesen des Bundes. Wenn man dann aber sieht – und das zeigt dieser Rechnungshofbericht sehr deutlich –, dass es keine Prüfung der Angemessenheit, keine alternativen Anbieter, kein Grundkonzept und keine Kostenabschätzung für das Gesamtprojekt gab, dann ist das schon eigenartig und sehr zu hinterfragen.

Und wenn man dann noch liest, dass 38 Einzelaufträge an einen einzigen Anbieter ohne Alternativausschreibung erfolgt sind, dann ist schon zu hinterfragen, inwiefern Objektivität in dem Ausschreibungsverfahren gegeben war und ob es nicht sinnvoller und finanztechnisch besser gewesen wäre, hier eine Mehrbietermöglichkeit zu finden.

Ich kenne das PAD-System aus der Praxis und weiß, dass es eigentlich in der Praxis keine Vereinfachung in den administrativen Abläufen bringt, weil es zu diesen PAD-Systemisierungen nach wie vor auch den Papierakt gibt und somit der administrative Aufwand der Sicherheitsbehörden und insbesondere der Polizistinnen und Polizisten an den Dienststellen eigentlich verdoppelt wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Da wundert es einen nicht, dass für die eigentlichen Aufgaben der Polizistinnen und Polizisten, nämlich Dienst am Bürger, Streifendienst, Präventionstätigkeit, kaum mehr Zeit zur Verfügung steht, und ich denke, da liegt auch die Krux in der Sache.

Elektronische Datenverarbeitung – eine Frage des Zeitgeistes, aber auch eine Frage der sinnvollen zeitgemäßen Anwendung. Keine Frage, dafür sind auch wir zu haben, aber nicht für die Art und Weise, wie sie hier an den Tag gelegt wird, indem man Ressourcen bindet, die eigentlich für die Sicherheit der Bevölkerung notwendig wären, indem man den Verwaltungsaufwand dupliziert und darüber hinaus Kosten verursacht, die mit einem entsprechenden Ausschreibungsverfahren niedriger hätten gehalten


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