Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll211. Sitzung / Seite 63

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Der Schwerpunkt des Mitteleinsatzes soll auf dem Ausbau der Betreuungsplätze für Unter-Drei-Jährige liegen, damit Österreich das Barcelona-Ziel der EU möglichst bald erreicht. Darüber hinaus sollen die Öffnungszeiten der Krippen und Kindergärten be­darfsgerecht erweitert werden. Derzeit haben 74,9 Prozent der Krippen (949 von insgesamt 1.267) und 29,8 Prozent der Kindergärten (1.368 von insgesamt 4.595) mehr als 47 Wochen pro Jahr geöffnet. In diesem Zusammenhang sollen auch gemein­deübergreifende Angebote ausgebaut werden, was vor allem im Sommer Vorteile bringt. Schon im Zuge der bestehenden 15a-Vereinbarung mit den Ländern zum Aus­bau der Kinderbetreuung wird die Erweiterung der Öffnungszeiten gezielt gefördert und damit stärker unterstützt. Darüber hinaus soll mit der geplanten Aufstockung der Mittel vor allem auch die Qualität des Kinderbetreuungsangebots gezielt gefördert werden.

Damit die Wähler sicher sein können, ob die von den Regierungsparteien vor der Wahl angekündigten Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden stellen die unter­fertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. September 2013 einen Ge­setzesentwurf zuzuleiten, mit dem der Bund den für die Kinderbetreuung zuständigen Ländern Mittel in Höhe von jährlich 100 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre zur Verfügung stellt, sodass der Ausbau der Betreuungsplätze für Unter-Drei-Jährige und vor allem auch die Qualität des Kinderbetreuungsangebots gezielt gefördert, sowie die Öffnungszeiten der Krippen und Kindergärten bedarfsgerecht erweitert werden kön­nen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler, Mag. Rainer Widmann, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Bundesinflationsbekämpfungsgesetz

eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Genug versprochen – Steuern und Gebühren runter! in der 211. Sitzung des Nationalrates am 27. Juni 2013

Vizekanzler Michael Spindelegger hat am 12. Juni 2013 im Rahmen einer Pressekon­ferenz vorgeschlagen, mittels eines neuen Bundesinflationsbekämpfungsgesetzes die Lebenshaltungskosten in Österreich deutlich zu reduzieren.

In diesem Gesetz sollen etwa Regelungen über die Deckelung der Höhe von Gebühren und die Sicherstellung des Wettbewerbs zur Dämpfung der Lebensmittel- und Energie­preise enthalten sein.

Damit die Wähler sicher sein können, ob die von den Regierungsparteien vor der Wahl angekündigten Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden stellen die unter­fertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Finanzen wird aufgefordert dem Nationalrat bis 1. September 2013 den Entwurf eines Bundesinflationsbekämpfungsgesetzes vorzulegen, der nähe-


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