schröpfen. Und niemand entkommt diesen Kosten, weil sie „Kernbereiche“ betreffen – die Müllabfuhr, frisches Trinkwasser in den Leitungen, Ausweispapiere, Mietverträge, etc.
Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Begrenzung der einzuhebenden Gebühren gibt es nicht. Vielmehr haben sich SPÖ und ÖVP sogar – zum ausschließlichen Wohl der Gemeindekassen – über das nur logische und aus der Verfassung herzuleitende Äquivalenz- bzw. Kostendeckungsprinzip (der Höhe der Gebühren muss einer entsprechenden Leistung gegenüberstehen) hinweggesetzt. So dürfen nach dem Finanzausgleichsgesetz Gemeindegebühren und damit die Vergütungen für die Tätigkeiten der Gemeinden doppelt so hoch sein, wie sie tatsächlich kosten. Neben den Schröpfaktionen des Finanzministeriums ist es somit auch den Kommunen ermöglicht, ihren Bürgern den letzten Cent aus der Tasche zu ziehen.
Ein Ende der Fahnenstange ist nicht in Sicht: Denn der von der Vorgängerregierung vollmundig verkündete „Gebührenstopp“ fand sich im jetzigen Regierungsprogramm von Rot und Schwarz gleich gar nicht mehr wieder – die Bürgerinnen und Bürger wurden stattdessen in Hinblick auf Gebühren „vogelfrei“ erklärt – Faymann und Fekter erhöhen stattdessen alle Gebühren jährlich automatisch.
Der Gebührenwahnsinn wird dann besonders deutlich, wenn man nach Deutschland blickt. So fällt beispielsweise für eine Autozulassung in Deutschland eine Gebühr von durchschnittlich 25 Euro an, in Österreich dagegen eine Gebühr von über 160 Euro. Weiters kostet der deutsche Personalausweis 28,80 Euro, der österreichische 61,50 Euro.
Nicht zu vergessen ist, dass dieser „Gebührenwucher“ parallel zu den ständig steigenden Lebenshaltungskosten für Lebensmittel, Energie, etc. geschieht. Gas, Strom – die „energetischen Grundnahrungsmittel“ der Haushalte – erfahren wie auch Treibstoffe enorme Verteuerungen, die für viele Menschen schon nicht mehr leistbar sind.
Deshalb steht für das BZÖ fest: „Genug gezahlt!“ für diese Wucher- und Geldbeschaffungsaktionen, denen zum Teil nicht einmal konkrete Behördenleistungen gegenüber stehen!
Seit Kurzem ist auch der Vizekanzler, Michael Spindelegger, ein großer Befürworter von Maßnahmen, um die Gebühren zu senken.
Damit die Wähler sicher sein können, ob die von den Regierungsparteien vor der Wahl angekündigten Verbesserungen auch tatsächlich umgesetzt werden stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 1. September 2013 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Verankerung des Kostendeckungsprinzips für Gebühren in der Verfassung vorsieht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Einführung eines Freibetrages in Höhe von EUR 7.000 pro Kind
eingebracht im Zuge der Debatte zum Dringlichen Antrag der Abgeordneten Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend Genug versprochen –Steuern und Gebühren runter! in der 211. Sitzung des Nationalrates am 27. Juni 2013
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