Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 28

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rungs­gruppe zu richten, die oftmals bei familienpolitischen Überlegungen und vor allem familienpolitischen Entscheidungen unter den Tisch gekehrt wird.

Das ist notwendig im Sinne einer gleichberechtigten Gesellschaft und vor allem einer gleichberechtigten Familienpolitik, wo das Kindeswohl, wo auch das Wohl der Mütter, aber natürlich auch das Wohl der Väter gleichermaßen berücksichtigt werden muss. Und die Situation der geschiedenen Väter, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist oft geprägt von Nöten und Leid. Viele Väter, die geschieden sind, haben oft keine Exis­tenzgrundlage und sind oft auch nicht mehr in der Lage, eine neue Familie zu gründen. Daher wollen wir heute in der Aktuellen Stunde einmal den Scheinwerfer auf jene Bevöl­kerungsgruppe in unserem Land richten, die in den letzten Jahren vernach­lässigt worden ist und auf die tatsächlich niemand geschaut hat. (Beifall beim BZÖ sowie der Abgeordneten Strache und Ing. Hofer.)

Es ist so, dass wir ein Unterhaltsrecht haben und auch eine Familienpolitik betreiben, die nicht mehr nahe genug am Leben ist – am Leben der Menschen, am Leben der Familie, an der Lebenswirklichkeit unserer Bürger. Daher wollen wir einiges im Unter­halts­recht ändern und darauf hinweisen, dass wir in Österreich derzeit 1,1 Millionen Personen haben, die in Patchworkfamilien leben. Es ist nicht mehr so, dass das alte Familienbild des letzten Jahrtausends Anwendung findet, sondern wir müssen uns darauf konzentrieren, die veränderten Formen, Bedingungen des menschlichen Zu­sammenlebens, der Familiengründung auch in den politischen Fokus zu rücken, um daraus die richtigen Maßnahmen abzuleiten und Entscheidungen zu treffen.

17 000 Scheidungen pro Jahr, meine sehr geehrten Damen und Herren, bei denen 19 000 Kinder betroffen sind, sind ein Faktum und ein Indiz dafür, dass sich die Gesellschaft verändert und wir diesen Veränderungen Rechnung tragen müssen. (Beifall beim BZÖ.) Über all diesen Ungerechtigkeiten im Familienrecht, im Unterhalts­recht steht für uns der einzig wichtige und richtige Grundsatz: Eine gemeinsame Obsorge muss umgesetzt werden! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder haben Anrecht auf Mutter und Vater. Wenn es uns gelingt, allen Parteien in diesem Haus gelingt, das Kindeswohl ins Zentrum aller familienpolitischen Überlegungen und Maßnahmen zu rücken, dann liegen wir richtig; denn die Kinder wollen eine intakte Familie, und sie wollen eine Mutter und einen Vater haben. Sie wollen keinen verstoßenen, geschiedenen Vater haben, sondern sie wollen einen aktiven Vater haben – mit Besuchsrecht, meine sehr geehrten Damen und Herren, für seine eigenen Kinder. Das ist heute keine Selbst­verständlichkeit, und wir wollen das zum Regelfall machen.

Der Regelfall muss es daher sein, dass geschiedene Väter auch Zugang zu ihren Kindern bekommen und dass sie auch gleichberechtigt als Erziehungsberechtigte angesehen werden. Wahrscheinlich kennt jeder von Ihnen eine geschiedene Mutter oder einen geschiedenen Vater, kennt die Sorgen und die Nöte, kennt die Lebens­umstände, in die sie dann gedrängt werden. Und wir sollten es uns zum Ziel machen, dass wir, was das Kindeswohl betrifft, keine Unterscheidung machen, ob das Kind aus einer ersten Ehe stammt oder in einer zweiten Lebensbeziehung auf die Welt gekom­men ist. Jedes Kind muss gleich viel wert sein  und das geradezu selbstverständlich vor dem Gesetz! (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen für diese geschiedenen Väter eine Existenzgrundlage schaffen, auf der sie ein neues Leben in einer neuen Partnerschaft aufbauen können, und ihnen nicht eine Existenz verweigern, indem wir ihnen keine finanziellen Grundlagen übrig lassen, um eine neue Beziehung einzugehen, eine neue Familie gründen zu können.

 


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