Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 49

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Vergleich mit dem Bankomaten. Viele Väter sehen sich einfach so, und das muss man einmal zur Kenntnis nehmen.

Oder: Warum gibt es in diesem neuen Recht nicht die Doppelresidenz? Warum wird dem Prinzip der Anspannung nicht endlich entgegengetreten, wenn man Väter bis 25 Prozent unter das Existenzminimum pfändet? Dieses liegt derzeit bei 783 € – 25 Prozent weniger. Also wie soll da jemand auskommen? – Das geht einfach nicht! Und warum sollte in einem solchen Fall jemand überhaupt noch arbeiten?

Daher wird zu regeln sein, wie wir in Zukunft auf der einen Seite den Kindern gerecht werden, dass sie einen Mindeststandard haben, selbstverständlich. Aber es kann nicht sein, dass man bis zum doppelten oder zweieinhalbfachen Regelbedarf zahlen muss – die sogenannte Playboygrenze –, dass Studenten vom Vater 1 300 € bekommen und der Vater nicht mehr weiß, wie er das Geld herbeischaffen soll, wenn er vielleicht 2 500 € oder 3 000 €, wenn überhaupt, verdient. Das sind die Themen.

Das Nächste: die Partnerin. Es kann auch nicht sein, dass jemand, wenn er einmal geheiratet hat, dann den Mann bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag sozusagen als Lebens­versicherung sieht. Auch das ist ungerecht. Das verstehen auch sehr viele Frauen, insbesondere die Zweitfrauen der Männer, die dann in die Situation kommen, dass sie Frauen zweiter Klasse sind und auch die Kinder aus Zweitbeziehungen Kinder zweiter Klasse sind. Das wollen wir nicht. Das sind Dinge, über die wir werden diskutieren müssen.

Daher ist es uns wichtig, dass wir das Obsorgeverfahren vom Scheidungsverfahren trennen, ich glaube, das wäre auch im Sinne einer Objektivität durchaus wünschens­wert, dass wir den Familienrichterstand aufwerten, auch durch eine bessere Ausbil­dung, dass wir die Unterhaltsleistungen überdenken. Machen wir dazu eine Enquete und beschäftigen wir uns mit folgenden Fragen: Wie schaut es denn mit der Gerech­tigkeit, mit dem Bedarf aus? Wie schaut es mit Missbrauch aus? Wollen wir wirklich, dass Kinder und Mütter in zweiter Ehe benachteiligt sind? – Das wollen wir nicht.

Wir meinen, dass die Regelung so aussehen sollte, dass der Unterhalt der Ehefrau maximal 30 Mal bezahlt werden muss. Der Staat macht das umgekehrt, der Staat zahlt das Kindergeld auch 30 Monate, dann ist die Versorgungspflicht aus. Und dann wird man darüber diskutieren müssen, ob eine Frau lebenslang einen Unterhalt bekommen kann oder ob das auch irgendwann vorbei ist. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Da gibt es sehr viele Baustellen. Es gibt Missbrauch. Es gibt Dinge, wo die Eltern und Kinder viel zahlen – bei den Gerichtsgebühren, bei der Jugendwohlfahrt. Es gibt eine ganze Scheidungsindustrie. Und daher müssen wir viel tun, um Kindern, Müttern und Vätern in Zukunft ein besseres Auskommen zu geben. (Beifall beim BZÖ.)

10.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.35.35Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäfts­ordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

 


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