Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 126

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Die heutigen Beschlüsse, die wir bezüglich der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle zu fassen haben, wurden ja schon von den Vorrednern erläutert, sie ist zu unterstützen. Das wichtigste Ziel soll eine Anpassung sämtlicher wehrrechtlicher Verfahrensbestim­mungen an die mit 1. Jänner in Kraft tretende Verwaltungsgerichtsbarkeits-No­velle 2012 verfolgen.

Dies soll unter der Maxime erfolgen, dass es zu einer Qualitätssteigerung der Ver­fahren erster Instanz im gesamten Wehrrecht kommen soll. Dadurch soll auch ein Ansteigen der Anzahl der Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vermieden werden, und auch der individuelle Rechtsschutz soll vollständig gewahrt bleiben. Der Hauptgesichtspunkt des debattierten Gesetzes betrifft die Änderungen im Heeres­disziplinargesetz – auch eine ganz wichtige Sache, besonders das Kommandanten­verfahren nach dem Heeresdisziplinargesetz soll aufrechtbleiben. Dies soll in Ent­sprechung der Entschließung des Nationalrates vom 15. Mai 2012 unter weitgehender Beibehaltung des auf Einfachheit und Raschheit geprägten Kommandantenverfahrens gelten.

Weitere wesentliche Adaptierungen betreffen die Straffung von Disziplinarverfahren und die notwendigen Anpassungen. Die weiteren Gesetzesänderungen betreffen auch den erleichterten Zugang von Frauen in die Miliz. Und schließlich werden noch im Militärbefugnisgesetz vereinzelte, aufgrund der praktischen Erfahrungen sowie der neueren technischen Entwicklungen notwendige Adaptierungen vorgenommen.

Last but not least noch ein Herzensanliegen von mir im Sinne des österreichischen Bundesheeres: Bitte, Herr Minister, versuchen Sie in Zukunft auch die Kasernen in unseren Bundesländern aufrechtzuerhalten! Sie sind wichtig für unsere regionale Wirtschaft, aber auch für unsere Soldaten und Soldatinnen vor Ort. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Schönegger zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.45.20

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wenn irgendwo in Österreich irgendjemand aufsteht und laut erklärt, eine Verwaltungsreform sei ganz dringend notwendig, so wird er größtmögliche allgemeine Zustimmung erhalten – schon alleine deshalb, weil jeder etwas anderes darunter versteht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Satz stammt nicht von mir, dieser Satz stammt vom österreichischen Verwaltungsjuristen Karl Brockhausen und ist über 100 Jahre alt. Vor allem das Datum dieses Satzes macht sehr deutlich, dass der Ruf nach Verwaltungsreformen mindestens so alt ist wie der Bestand der österreichischen Verwaltung selbst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der jahrzehntelangen Debatte um eine Verwaltungsreform einen neuen Weg eingeschlagen, nämlich nicht wie früher, in den Jahren zuvor den Weg der großen, unverbindlichen Allgemeinschauplätze ge­wählt, sondern wir haben mit dieser Verwaltungsreform ganz konkrete Reformschritte gemacht.

Wir werden ab 1. Jänner 2014 in Österreich ein zweistufiges System der Verwal­tungs­gerichtsbarkeit haben. Es werden über 120 Behörden und Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte, ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundes­finanz­gericht ersetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln bei diesem


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