Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 190

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Menschenverstand kann ich das einmal sagen, dass die Partikel, die ja durch diesen „Luft-Hunderter“ verhindert werden sollen, wohl weggewaschen sind.

Ich habe mir dann die Mühe gemacht und habe einmal nachgefragt, weil mir eben auffällt, dass der „Luft-Hunderter“ gerade auf der West Autobahn sehr oft drinnen ist. Daher habe ich eine Anfrage an Sie gestellt. Diese Anfrage möchte ich vielleicht den Zuschauern hier kurz andeuten oder vorlesen, wie die Fragen gelautet haben.

Die erste Frage war: „Wie oft wurde auf den oben angeführten Straßen“ – das sind die A 10 in Salzburg, die A 2 und die A 9 in der Steiermark, die A 12 in Tirol – „der ‚IG-L Hunderter‘ seit Inkrafttreten der Novelle 2010 angezeigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Monat, Tag, Bundesländern und Straßen.)“

Frage 2: „Wie hoch waren die einzelnen Immissionswerte und drohenden Grenzwert­überschreitungen die zu einer Anzeige des IG-L Hunderters führten? (Bitte um Aufschlüsselung wie in Frage 1.)“

Frage 3 war: „Wie hoch waren die Immissionswerte konkret am 19. und 20. April 2013“ – das ist dieser besagte Tag beziehungsweise sind diese zwei Tage, an denen ich nach Salzburg und retour gefahren bin –, „die zu einer Anzeige des ‚IG-L Hun­derters‘ auf der A 12 in Tirol führten?“

Frage 4: „Wie hoch waren die Immissionswerte konkret am 19. und 20. April 2013, die zu einer Anzeige des ‚IG-L Hunderters‘ auf der A 10 in Salzburg führten?“

Dann Frage 5: „Wie hoch waren die Immissionswerte konkret am 19. April 2013 die zu einer Anzeige des ‚IG-L Hunderters‘ auf der A 1 in Oberösterreich führten?“

Die letzte Frage war dann: „Sind die Bundesländer (Landeshauptleute) bezüglich der Umsetzung des IG-L dem Bund berichtspflichtig? Wenn ja, kann man diese Berichte öffentlich einsehen; und wo kann man die Einsicht nehmen?“ (Ruf bei der FPÖ: Beantwortet ist sie auch worden?)

Jetzt ist es so, dass Sie mir hier geantwortet haben:

„Zu den Fragen 1 und 2:

Auf Grund der Datenmenge und der dezentralen Verortung der Informationen“ (Abg. Scheibner: Das wird in der Redezeit ...!) „kann diese Aufschlüsselung nicht vorgelegt werden. Der organisatorische und finanzielle Aufwand, der mit einer derartigen Erhebung verbunden ist, wäre unverhältnismäßig hoch“ (Abg. Ursula Haubner: Sind Sie ...? – Abg. Scheibner: Das haben wir jetzt nicht verstanden!) „und würde einige MitarbeiterInnen in den Bundesländern, dem BMLFUW, der ASFINAG und des Bundesumweltamtes für geraume Zeit beschäftigen.“

Meine Damen und Herren, wir haben ein Interpellationsrecht, und wenn ich eine Frage stelle, möchte ich auch eine klare Antwort bekommen. Wir haben doch dieses Inter­pellationsrecht vor Kurzem ausgeweitet. (Abg. Scheibner: ... vorlesen!) Meiner Ansicht nach ist hier nicht richtig oder nicht ausreichend beantwortet worden, denn es geht darum, dass ich einmal genaue Zahlen haben und wissen wollte, ob diese Überschrei­tungen nach dem Luftreinhaltegesetz wirklich vorgelegen sind.

Die Fragen 3 bis 5 haben Sie folgendermaßen beantwortet:

„Da zu diesem Zeitpunkt noch keine gesicherten Daten vorliegen, kann über die Situation an diesen speziellen Tagen keine Auskunft gegeben werden.“

Jetzt habe ich Ihnen zwei Tage aufgelistet. Sie haben sich zwei Monate Zeit genom­men, um die Anfrage mit diesem Satz zu beantworten, und es ist nichts Konkretes herausgekommen. (Abg. Ursula Haubner: Das ist die gesetzliche Frist!) Meine Damen


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