setz 2010, das Sicherheitspolizeigesetz, das Sprengmittelgesetz 2010, das Staatsgrenzgesetz, das Strafregistergesetz 1968, das Vereinsgesetz 2002, das Versammlungsgesetz 1953, das Waffengesetz 1996, das Wappengesetz und das Zivildienstgesetz 1986 geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz-Inneres – VwGAnpG-Inneres) (2547 d.B.)
24. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das FNG-Anpassungsgesetz, das Fremdenbehördenneustrukturierungsgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Asylgesetz 2005 und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden (2548 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 23 und 24 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Mag. Korun. Ich mache darauf aufmerksam, dass bislang nur wenige Redner bis zur Abstimmung gemeldet sind, und erteile Frau Kollegin Mag. Korun das Wort. – Bitte.
20.52
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Es handelt sich bei dieser Vorlage um eine Anpassungsnovelle zur Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Wenn eine bestimmte Bestimmung nicht drinnen wäre, wäre das eine Formsache – diese eine Bestimmung hat es aber in sich.
Wir haben das auch im Innenausschuss besprochen, und es hat, würde ich sagen, ein ziemliches Chaos gegeben, als ich die inhaltliche Frage gestellt habe, wozu diese Bestimmung gut sein soll, weil wir der Meinung sind, dass das eine Bestimmung ist, die verfassungsrechtlich nicht halten wird.
Noch einmal zur Erinnerung: Wie auch im Innenausschuss besprochen, hat es vor Kurzem – vor zirka zwei Jahren, glaube ich – ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs gegeben, das eine Bestimmung des Fremdenpolizeigesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat, nämlich die automatische Koppelung der Ausweisung mit einem 18-monatigen Einreiseverbot. – Der Verfassungsgerichtshof hat gesagt, das ist unsachlich, das ist zu pauschal und das kann nicht halten.
Aufgrund dessen musste diese Bestimmung abgeschafft und aus dem Fremdenpolizeigesetz gestrichen werden. – Hier handelt es sich nun um Reste derselben Bestimmung im Asylgesetz, und es ist nicht nachvollziehbar, warum etwas, was sachlich nicht gerechtfertigt ist, überschießend ist, zu pauschal ist, für restliche Ausländer verfassungswidrig sein soll, für Asylwerber und Asylwerberinnen aber in Ordnung sein soll. Deshalb verstehen wir nicht – auch wenn von der ÖVP ständig argumentiert wurde, das sei eine Übergangsbestimmung –, welche Übergangsbestimmung das sein soll, die unserer Meinung nach und höchstwahrscheinlich auch nach Meinung des Verfassungsgerichtshofs schlicht verfassungswidrig ist.
Diese Bestimmung wird wieder nicht halten, und SPÖ und ÖVP werden sich noch einmal blamieren mit dem Pfusch, den sie bei den Ausländergesetzen machen. Deshalb warnen wir Sie heute noch einmal und ein letztes Mal, bevor Sie diesen Gesetzespfusch hier beschließen. Bei der nächsten Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof können Sie nämlich argumentieren, warum Sie sehenden Auges in diese rechtspolitische Katastrophe hineingegangen sind.
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