Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 243

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Ich weiß schon, dass es nicht einfach ist, das Ganze durchzuführen, und ich weiß auch, wie schwierig der Schutz ist. Die Situation ist ja die, man wird solche Fälle nie und nimmer verhindern können, es wird immer wieder zu so etwas kommen, weil das einfach nicht vorhersehbar ist. Aber wenn ich einen Schutzmechanismus einbaue, der zumindest einen, zwei oder fünf solcher Fälle verhindern kann, dann ist das schon ein gewonnener Schutzmechanismus und dann haben wir viel gewonnen. Dann haben wir Kinderleben geschützt und viel, viel Gutes getan.

Meine Damen und Herren, auch wenn man hier sicher sagen kann, man könnte noch mehr machen: Zu 100 Prozent kann man so etwas nicht verhindern, das wissen wir alle, aber jede Schutzmaßnahme, die ein Kind rettet, ist eine gute Schutzmaßnahme.

Denken wir noch einmal ein bisschen nach! Der Fall von Niederösterreich wurde vom Kollegen Kößl angesprochen. Vor Kurzem hat es auch in Graz einen Fall gegeben, wo die Mutter vor dem Kinderhort niedergestochen worden ist. Auch das wäre vielleicht ein Fall gewesen, der damit hätte verhindert werden können. Oder der Fall in Wien vor Kurzem vor diesem Frauenzentrum: Da muss man sich auch überlegen, ob man das vielleicht auch auf diesen Bereich erweitert und hier einen Schutz vorsieht.

Also da gibt es schon Möglichkeiten, und jede Maßnahme, die wir hier treffen, auch wenn es schwierig zu vollziehen ist, und die zumindest die Chance gibt, ein Kinderle­ben zu schützen oder zu retten, ist eine gute Maßnahme. Und da sollten auch Sie von den Freiheitlichen über Ihren Schatten springen und zustimmen. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

22.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner kommt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.09.00

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren Abgeordnete! Heute steht eine wichtige Novelle des Si­cherheitspolizeigesetzes im Mittelpunkt dieser Parlamentssitzung. Diese ist ganz, ganz wichtig, weil wir den Kindern, den Jugendlichen so viel Schutz wie möglich zukommen lassen wollen.

Abgeordneter Günter Kößl hat es angesprochen: In Niederösterreich hat sich im letzten Jahr ein tragischer Vorfall ereignet, wo ein Vater in der Schule seinen Sohn erschos­sen hat und der Vater sich dann im Anschluss selbst gerichtet hat. Gerade derartig schreckliche Vorfälle gehen jedem Einzelnen von uns natürlich unter die Haut und ma­chen uns äußerst betroffen.

Aber Betroffenheit alleine hilft den Opfern nicht, sondern da hilft nur handeln. Deswe­gen war es auch ganz richtig, da eine eigene Task Force ins Leben zu rufen, um Überlegungen anzustellen: Wie können wir unseren Kindern und Jugendlichen noch mehr Schutz zukommen lassen und wie schaffen wir es, Gewalt zu verhindern?

An dieser Stelle darf ich mich bedanken bei allen, die an dieser Task Force mitbeteiligt waren, die da intensiv mitdiskutiert haben und Maßnahmen mitentwickelt haben. Ich darf auch ein Danke sagen an die Justiz, ein Danke an das Unterrichtsministerium, an die Jugendwohlfahrt, an die Gewaltschutzzentren, an alle Expertinnen und Experten, die sich mit ihrer Kompetenz und mit ihrem Wissen und mit ihrem Know-how da ein­gebracht haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich darf ganz kurz die wichtigsten Punkte herausstreichen: Das zentralste Element ist die Ausweitung des Betretungsverbots, bisher eingeschränkt auf den Wohnbereich, in Zukunft bei unmittelbar von Gewalt betroffenen Kindern eine Ausweitung auf Schule, Kindergarten und auch Nachmittagsbetreuung.

 


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