Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 143

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bei den Arbeitern, bei den Häuslbauern, bei den Wohnungssuchenden, bei den Jugendlichen, bei der Bildung. Das werden wir diskutieren.

Aber zum Gesetz selbst. Das Gesetz an sich sieht ja nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie vor, weil man das Vertrauen der Bevölkerung erhöhen will und weil man auch die Haushaltspläne entsprechend überwachen und schauen will, ob sie eingehalten werden.

Und natürlich soll dieser Fiskalrat auch Empfehlungen abgeben. Dagegen ist ja nichts einzuwenden. Das wäre ja richtig und gut, aber wenn man darauf schaut, wie er zusammengesetzt wird, dann kommt einem das Schaudern. Es ist nämlich in Wahrheit ein einzigartiges Proporzgesetz. Denn wenn man da nachsieht – das sollten Experten sein –, dann steht da im § 1 Abs. 2 Folgendes drinnen:

Also erstens einmal kommen sechs Mitglieder von der Bundesregierung. Schwer zu erraten, welche das sein werden: drei Rote, drei Schwarze.

Dann geht es weiter, Punkt 2: Die Wirtschaftskammer wird im Einvernehmen mit der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern auch drei Mitglieder entsenden. – Naja, das werden wahrscheinlich, denke ich einmal, nach altem Brauch in Österreich drei Schwarze sein.

Und dann geht es wieder weiter: Weitere drei Mitglieder wird die Bundesarbeitskammer entsenden. Und das werden wahrscheinlich, schwer zu erraten, drei Rote sein.

Dann kommen noch ein paar Mitglieder dazu, die allerdings kein Stimmrecht haben.

In Wahrheit ist es ein Gremium mit Beschlussfassungskompetenz 6 : 6. Sechs Schwarze, sechs Rote überwachen das Budget. Hervorragend! Da machen wir den Bock zum Gärtner. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das wird so nicht funktionieren.

Daher haben auch wir verlangt, dass das Parlament verstärkt eingebunden wird. Ich begrüße auch die entsprechenden Abänderungsanträge seitens der FPÖ und der Grünen. Auch wir haben verlangt, dass etwa der Budgetdienst entsprechend bedacht wird, weil er ja auch für das Parlament immer aktiv ist und uns sehr gut berät.

Natürlich wäre es mehr als notwendig, alle im Parlament vertretenen Parteien hier mit einzubinden. Das ist ja selbstverständlich, dass, wenn man ein Budget beschließt und das überwacht werden soll, nicht derjenige überwacht, der das zu exekutieren hat, sondern derjenige, der es beschlossen hat. Und da ist leider Gottes von den Parlamentsparteien niemand vertreten – außer nach Gutdünken irgendwie über ein Hintertürl, aber nicht laut Gesetz selbst. Aber das sei unbenommen.

Was mich dann auch noch ärgert, ist Folgendes – und das erinnert mich fast schon an die EU-Volksabstimmung, wo man die Menschen draußen in vielen Bereichen für dumm und blöd verkauft hat –: Im § 1 Abs. 1 werden als Aufgaben genannt – das ist noch gar nicht gesagt worden –:

„Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung im Zusammenhang mit den Aufgaben des Fiskalrates sowie Durchführung informativer Veranstaltungen.“

Da frage ich mich: Na was heißt denn das? – Sie haben sich hier ein Selbst­beweihräucherungsgremium geschaffen, um Ihre Budgetpolitik in Zukunft öffentlich abfeiern zu lassen. Das ist der Sukkus von dem. Und man kann daher mit Recht sagen: Das ist ein Proporzgesetz. Der Sinn und Zweck sind in Wahrheit verfälscht worden. Daher ist dies auch abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

14.26

 


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