Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 226

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Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (2408 d.B.) eines Bundesgesetzes, in der Fassung des Aus­schuss­berichtes (2487 d.B.), mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle Verpackung) wird wie folgt geändert:

1. In der Z 5 wird im § 13h Abs. 1 das Wort „Papier“ durch die Wortfolge „Papier, Karton, Pappe und Wellpappe“ ersetzt.

2. In der Z 15 lautet der letzte Satz des § 29b Abs. 3 wie folgt:

„Ein erstmals genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Haushalts­verpackun­gen hat die geplanten Teilnahmemassen je Tarifkategorie für das erste Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des Vormonats vor Aufnahme der Tätigkeit und für das zweite Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des ersten Kalender­monats der Tätigkeit elektronisch im Wege des Registers zu melden.“

3. In der Z 15 lautet der letzte Satz des § 29d Abs. 2 wie folgt:

„Ein erstmals genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für gewerbliche Ver­packun­gen hat die geplanten Teilnahmemassen je Tarifkategorie für das erste Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des Vormonats vor Aufnahme der Tätigkeit und für das zweite Kalendermonat innerhalb der ersten drei Wochen des ersten Kalendermonats der Tätigkeit elektronisch im Wege des Registers zu melden.“

Begründung

Zu Z 1: Es handelt sich um eine inhaltliche Präzisierung, weil sich die Sammelkategorie „Papier“ aus Papier, Karton, Pappe und Wellpappe zusammensetzt. Die bisherige Formulierung ist diesbezüglich nicht eindeutig.

Zu Z 2 und Z 3: Die nunmehrige Formulierung ermöglicht es für die ersten zwei Monate, die ein Sammel- und Verwertungssystem am Markt agiert, getrennt präzise Planzahlen in das Register melden zu können. Damit können die Marktanteile der Systeme in der Anfangsphase genauer festgelegt werden.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. – Bitte.

 


18.53.35

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Umweltminister! Ich möchte nach der Rede des Kollegen Neubauer und gerade auf einen Artikel in der heutigen „Kronen Zeitung“ angesprochen das, was ich eigentlich sagen wollte, ein bisschen umstellen.

Der Herr, der als anonymer Experte auftritt, war nämlich bei vielen Experten­gesprächen mit am Tisch, trägt all das mit, was wir versucht haben in wirklich sehr, sehr schwierigen, fast zweijährigen Verhandlungen, zwischen den Interessen der Städte und Gemeinden, den Interessen der lokalen Abfallwirtschaftsunternehmen und ‑verbände, den Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten, die sich ja mit den EU-Interessen decken, zu erreichen, nämlich dem bisherigen Monopolcharakter durch Marktzutritt die Möglichkeit zu geben, die Preise stabil zu halten oder zu senken und die Recycling-Quoten zu erhöhen.

Und was für die Sozialdemokratie am allerwichtigsten war: bei dieser Frage nicht in die Liberalisierungsfalle zu tappen, sondern die Abfallwirtschaft als wesentlichen Bereich der Daseinsvorsorge zu sehen und deshalb sicherzustellen, dass jeder private Anbieter


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