Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 271

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nen gekauft. Das ist jetzt aber umsonst, denn diese Beizmittel sind in Zukunft nicht mehr im Einsatz, sie sind für zwei Jahre, in Österreich sogar für drei Jahre verboten.

Das ist meiner Ansicht nach ein Versagen, denn man hätte nicht warten und sich denken müssen, es wird in Europa schon alles gutgehen, man wird nicht dagegen entscheiden, sondern man hätte die Bauern besser darauf vorbereiten müssen.

Wir sind froh, dass diese Debatte jetzt beendet wird. Sachlichkeit war in dieser Debatte, das möchte ich als Agrarsprecher auch anführen, nur in wenigen Fällen gegeben. Es ist bei vielen Bürgern, die mit der Landwirtschaft nicht in Kontakt sind oder nicht damit zu tun haben, letztlich der Eindruck übrig geblieben, die Landwirte sind, wenn sie Pflanzenschutzmittel einsetzen, die größten Umweltverschmutzer und Verbrecher, und das ist einfach nicht wahr.

Wir haben in diesem Bereich die Entscheidung getroffen, diese Mittel zu verbieten, was viele Bauern, das weiß ich auch, vor Probleme stellen wird – das ist auch ganz klar –, aber da geht der Bienenschutz eindeutig vor. Deswegen haben wir uns jetzt für dieses rigorose Verbot entschieden, mit diesem Initiativantrag, den wir durchaus mittragen können, obwohl er, wie gesagt, auch noch Lücken offen lässt, aber diese sind für uns in diesem Rahmen vertretbar. In drei Jahren werden wir ja sehen, wie es da weiter­geht.

Einen zweiten Punkt möchte ich erwähnen, der unseren Antrag betrifft, den Sach­kundenachweis. Diesen Antrag haben wir auch bewusst eingebracht, weil nicht nachvollziehbar ist – für uns ist das nicht nachvollziehbar –, warum in neun Bundesländern neun verschiedene Anwendungsrichtlinien für die Landwirte geschaffen wurden. Sie müssen in Wien und in Niederösterreich unterschiedliche Sachkunden­achweise in der Landwirtschaft haben, um die gleichen Spritzmittel ausbringen zu können. In der Steiermark gibt es andere Auflagen als in Kärnten für die gleichen Mittel. Im krassesten Fall ist es so, dass ein und derselbe Landwirt in der Steiermark und in Kärnten Flächen hat, und dann kann er nicht unter den gleichen Voraus­setzungen in den beiden Bundesländern diese Pflanzenschutzmittel ausbringen.

Unser Antrag zielt darauf ab, dass wir österreichweit einheitliche Richtlinien schaffen, um diesen Sachkundenachweis, den die Bauern erbringen müssen, zu vereinheitlichen und das zu vereinfachen.

Noch ein kurzes Wort zum privaten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, da gebe ich der nicht-bäuerlichen Bevölkerung Folgendes zu bedenken: Wir als Landwirte sind verpflichtet, den Sachkundenachweis zu erbringen, wir sind verpflichtet, alles aufzu­zeich­nen, wir sind verpflichtet, Kontrollen über uns ergehen zu lassen – all das ist in Ordnung, dazu bekennen wir uns, denn wir wollen Transparenz und wir wollen klar sagen, was wir wo einsetzen. Aber wenn Sie als Nichtlandwirt in einen Baumarkt oder ins Lagerhaus gehen und diese Pflanzenschutzmittel, die die gleichen sind, die die Landwirtschaft einsetzt, kaufen, brauchen Sie keinen Sachkundenachweis, Sie brauchen keine fachkundige Beratung, Sie brauchen keine Kontrolle und Sie brauchen auch keinen Nachweis, wo Sie die Reste dieser Pflanzenschutzmittel verwenden.

Jeder von uns – auch ich als Landwirt oder zumindest bei mir zu Hause – verwendet Schneckenkorn oder das berüchtigte Roundup, und man braucht als Privater nicht nachzuweisen, wo man diese Dinge verwendet – als Landwirt muss man das jedoch.

Mein Wunsch wäre es daher, hier eine sachliche Diskussion zu führen. Herr Minister, daher auch mein Appell an Sie: Sie dürfen in Zukunft, wenn Sie weiter Landwirt­schaftsminister bleiben sollten, das ist ja nicht ganz sicher nach der Wahl, diese Diskussion nie mehr so entgleiten lassen, denn das war zum Schaden der heimischen Landwirte. Das war eine massive Imageschädigung, gegen die wir uns massiv


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