LETZTES UPDATE: 17.05.2012; 02:22
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"Erdkabel statt Freileitungen für Villach und Finkenstein" (155/PET)

Übersicht

Petition

Petition betreffend "Erdkabel statt Freileitungen für Villach und Finkenstein" (Bürgerinitiativen "110 kV - nein danke!" - Maria Gail; "Allianz der Orte St. Job-Susalitsch-Sigmontitsch" und "Flurweg Fürnitz - Ausblick Mastenwald")

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eine Petition überreichende(r) Abgeordnete(r): Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber

Stellungnahmen

Meldungen des Pressedienstes

Parlamentarisches Verfahren

Datum Stand des parlamentarischen VerfahrensAlle aufklappen ProtokollSeiten des Stenographischen Protokolls
  Einlangen NR  
15.02.2012 Einlangen im Nationalrat  
21.02.2012 Begrenzte Verteilung  
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  Ausschussberatungen NR  
16.02.2012 Zuweisung an den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen  
23.02.2012 143. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens und der Zuweisung an den Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen S. 41
12.03.2012 Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen: auf Tagesordnung in der 16. Sitzung des Ausschusses  
12.03.2012 Aussendung des Pressedienstes betreffend 16. Sitzung des Ausschusses: Hearing im Petitionsausschuss zum Thema Sex-Handel mit Kindern Nr. 176/2012  
12.03.2012 Antrag auf Einholung einer Stellungnahme des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend und des Bundesministeriums für Gesundheit - angenommen  
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Zustimmungserklärung

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Elektronische Zustimmungserklärung zur Petition Für Informationen zur elektronischen Zustimmungserklärung bitte klicken

Die gegenständliche Petition wurde bereits gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrates rechtsgültig eingebracht. Die elektronische Zustimmung dient der Abbildung der politischen Interessenlage und hat für die Beratungen im Nationalrat informativen Charakter. Grundsätzlich ist - wie bei einer Wahl - die Abgabe lediglich einer Zustimmungserklärung pro Person vorgesehen. (Die Parlamentsdirektion behält sich daher vor, diese weiteren Zustimmungserklärungen zu löschen, wenn offensichtlich eine Person einer Petition oder Bürgerinitiative mehrfach zugestimmt hat.)

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