Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 241

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hoffe und baue auf Sie, weil Sie Mut bewiesen haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Kärnten hat mit der Lösung der Ortstafelfrage etwas vorgelegt, das war schon einmal etwas ganz Tolles.

Es ist so, dass heute die Italiener und die Ungarn mehr Rechte haben, ja sogar die Roma mehr Rechte haben als die Deutschen! (Rufe bei den Grünen: Wieso „sogar“?!) Die Deutschen haben überhaupt keine Rechte. Ich glaube, das muss man eindeutig sagen: Sie haben keine Rechte. Und warum? Es ist ganz einfach zu erklären: Eine verfassungsgemäße Anerkennung ist eine verfassungsgemäße Anerkennung, etwas anderes gibt es in Slowenien nicht. Das Kulturabkommen ist mehr oder weniger für nix. Das ist nichts anderes als ein kleines Zubrot, damit die Leute nicht verhungern können. Und wenn man das nicht weiß, dann soll man bitte nachlesen im Artikel 64 oder 65.

Kollege Ertlschweiger hat das – ich danke ihm auch – wunderschön erzählt, und er hat recht gehabt. Kollegin Kitzmüller hat das auch hervorragend dargelegt.

Warum geht es um diese Anerkennung? Jemand im Ausschuss hat gesagt, da steht ja nicht „verfassungsgemäß“ drinnen. Bitte, ich denke, dass die Bundesregierung versteht, dass es da um die verfassungsgemäße Anerkennung geht. Warum? Erstens: Wenn das nicht stattfindet, wird der Assimilierungsdruck weitergehen. Die Deutschen werden sich weiterhin weigern, ihre Identität aufzugeben, sie werden das nicht bekanntgeben. Drittens: Sie werden sich nicht in Vereinen melden, nämlich aus Angst, dass man ihrer sozusagen habhaft wird. Das geht so weit, dass die Leute sagen: Bitte schreibt mir keinen Brief mit einem Absender, sonst wissen die, dass ich beim Kulturverein in Cilli, in Marburg oder sonstwo dabei bin! Das ist die Realität. Daher wäre ein kollektiver Schutz auf der Ebene von Verfassung und Gesetz dringend notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass diese Volksgruppe eine autochthone ist, ist wohl zweifelsfrei. Das stimmt nämlich auch in diesem Antrag der Regierung nicht. Bitte, das ist eine autochthone Volks­gruppe aus dem 10. Jahrhundert!

Ich habe ein Buch hierhergelegt. Ich bin kein Historiker, das interessiert mich nicht, mir geht es um das Menschenrecht. Wer das liest, der kann aus der Zeit nach dem Krieg fast sämtliche Namen nachschlagen, vielleicht findet er Verwandte drinnen. Das ist dankenswerterweise von Roman Leljak voriges Jahr herausgebracht worden. Das ist ein Historiker kroatischer Abstammung, der in Slowenien lebt und eben Bücher verfasst, auch gesponsert von den Landesregierungen von Kärnten und Steiermark.

Was brächte jetzt eine verfassungsgemäße Anerkennung? Ich mache es jetzt ganz, ganz kurz. Erstens: Die Leute könnten sich klar dazu bekennen, ohne Angst haben zu müssen. Sie könnten im Zusammenhang mit den Folgen des Zweiten Weltkrieges nicht mehr beleidigt werden. Man könnte die Vereine nicht verunglimpfen, auch nicht in der Presse. Sie könnten nun ein Rechtsurteil bekommen. Sie können heute zwar vor Gericht gehen, aber als Slowenen, nicht als Deutsche. Das ist ein großer Unterschied. Ihnen wird also nie Recht gesprochen.

Sie könnten ihre eigenen deutschen Namen verwenden, zum Beispiel Vornamen. Das ist nämlich nicht gestattet. Sie könnten ihre Ortschaften beispielsweise Cilli an der Sann nennen statt Celje. Auch das ist eine Möglichkeit. Sie könnten zum Beispiel Kulturdenkmäler wie Kirchen, Kapellen und Friedhöfe restaurieren lassen, und zwar auf Kosten des slowenischen Staates. Der müsste dann aufgrund dieses Verfas­sungsdekretes dafür sorgen.

Sie könnten zum Beispiel wie die Ungarn und die Italiener einen symbolischen Abge­ordneten ins Parlament schicken. Sie könnten in die Gemeindevertretungen hinein-


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