Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 228

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zieherInnen jetzt in den Genuss der Ersatzpflege kommen, weil wir das ja vom Bund übernommen haben.

Zur Nichtanerkennungsrate: Ja, sicher, 1 200 Menschen, die es nicht kriegen, sind 1 200 Menschen, die es nicht kriegen. Aber ich denke, man hat sich das ja auch gut angeschaut, warum diejenigen das nicht erhalten. Aus unserer Sicht ist betreffend den Rechtsanspruch im Moment nicht wirklich eine Lösung oder eine Änderung erforder­lich.

Die anderen Punkte werde ich mir genau anschauen, ob man eventuell in diese Rich­tung eine Lösung finden kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


20.51.37

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich kann nahtlos dort anschließen, wo die Kollegin Königsberger-Ludwig geendet hat. Ich glaube, es ist unbestritten, dass pflegende Angehörige eine sehr wesentliche und wichtige Arbeit leisten. Es ist unbestritten, dass es Entlastungsangebote und Unterstüt­zungsangebote für pflegende Angehörige braucht. Und der Zuschuss für die Ersatz­pflege ist eine solche Maßnahme zur Unterstützung.

Ich kann den vorher gesagten Argumenten voll zustimmen. Ich glaube, dieses Zu­schusssystem ist ein System, das sehr gut funktioniert, das sich bewährt hat. Und man sollte nicht unbedingt dort reformieren und etwas verändern, wo sich etwas etabliert hat und wo etwas funktioniert. Ich glaube, es gibt in dieser Republik viele Bereiche, wo man reformieren und etwas verändern kann. Dinge, die sich aber gut eingeführt haben und etabliert sind, die sollte man so belassen. Dieses Zuschusssystem ist ein solches.

Wir gehen der Diskussion im Ausschuss natürlich offen entgegen, aber wir sehen jetzt unmittelbar keinen Handlungsbedarf, was den Rechtsanspruch betrifft, denn alles, was verrechtlicht ist, ist auch kompliziert. Das Zuschusssystem hat sich gut etabliert, und man sollte dabei bleiben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Schwentner: Die Logik ist !)

20.52


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 243/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.

20.52.5213. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die ös­terreichische Staatsbürgerschaft (Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 – StbG), BGBl. Nr. 311/1985, geändert wird (409/A)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


20.53.08

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Danke, Herr Präsident! – Nun, es gibt einige Anträge, wie schon richtig bemerkt wurde, zur Staatsbürgerschaft. Es wurde


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