Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 24

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Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird,

Bundesfinanzgesetz 2014 samt Anlagen sowie

Bundesfinanzgesetz 2015 samt Anlagen.

Die Abstimmung über allfällige eingebrachte Entschließungsanträge erfolgt jeweils nach der dritten Lesung in der Reihenfolge ihrer Einbringung.

Die Redezeitregelung für Regierungsmitglieder gemäß § 57 Abs. 8 der Geschäftsord­nung wird nicht in Anspruch genommen, sondern bei Überschreitung der 20 Minuten für jedes für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständige Regierungsmitglied beziehungsweise bei Überschreitung der 10 Minuten für jeden für die jeweiligen Beratungsgruppen ressortzuständigen Staatssekretär wird die überzogene Redezeit jeweils auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet.

Die Redezeit untergliederungsfremder Regierungsmitglieder beziehungsweise Staats­sekretäre wird jedenfalls auf die Redezeit der entsprechenden Regierungsfraktion angerechnet. Ausgenommen davon ist die Redezeit des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers bei der unter der Rubrik 0 und 1 abgehaltenen Generaldebatte, sofern diese jeweils die Dauer von 20 Minuten nicht überschreitet.

Über diese Vorschläge, die lange genug sind, hat der Nationalrat abzustimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Vorschläge sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

09.11.391. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (50 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2014 (Bundesfinanzgesetz 2014 – BFG 2014) samt Anlagen (138 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (51 d.B.): Bundes­gesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2015 (Bun­desfinanzgesetz 2015 – BFG 2015) samt Anlagen (139 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 3 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

09.12.20 Generaldebatte

UG 01: Präsidentschaftskanzlei

UG 02: Bundesgesetzgebung

 


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