betreffend Ausschluss von NGOs an der Mitwirkung am Asylverfahren und Verwendung der Mittel für Sicherheitsaufgaben
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (52 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 geändert und das Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 erlassen wird (137 d.B.), Untergliederung 11 – Inneres, in der 27. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 21. Mai 2014
Die für 2013 budgetierten Ausgaben im Bereich des Asyl- und Fremdenwesens belaufen sich auf ca. 150 Millionen Euro. Dem Detailbudget Recht/Asyl/Migration ist nun für das Jahr 2013 ein Erfolg von 213,5 Millionen Euro zu entnehmen. Für die Jahre 2014 und 2015 sind jeweils 241,7 und 251,5 Millionen Euro budgetiert. Speziell interessant ist dabei, dass das Detailbudget Recht/Asyl/Migration eigentlich ein ca. 30 Millionen Budget - nämlich das Integrationsbudget - an das Außenministerium verliert und dennoch diese Detailbudget zusätzlich im Vergleich zum Budget 2013 um 38 Millionen Euro mehr ausweist. Somit gibt es in diesem Bereich eine Budgeterhöhung von fast 70 Millionen Euro.
Dies bedeutet eine immense Belastung der Steuerzahler, die die Verfahren, Unter-bringung, Versorgung, aber auch Missbrauch und Verschleppung der Verfahren finanzieren müssen. So werden private Vereine und NGOs gefördert, die es sich praktisch zur Aufgabe gemacht haben, Asylverfahren möglichst lange hinauszuzögern. Außerdem kommt der Steuerzahler auch noch für die Rechtshilfe für Asylwerber auf. Aus der gesamten Asyl- und Fremdenproblematik sind regelrecht neue „Berufe“ mit guten Verdienstmöglichkeiten entstanden.
Es ist eine hoheitliche Aufgabe des Staates, rasche Asylverfahren zu gewährleisten. Das Innenministerium muss dafür Sorge tragen, dass die Verfahren rechtskonform und zügig durchgeführt werden und dieser konterkarierende Wildwuchs abgestellt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Inneres wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass künftig die Mitwirkung von privaten Organisationen und Vereinen im Asylverfahren, ausgeschlossen wird und die so frei werdenden Mittel für Sicherheitsaufgaben verwendet werden.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.
16.35
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist in der laufenden Debatte noch nicht gesagt worden, mir persönlich ist es aber sehr wichtig, zu betonen, dass Österreich eines der sichersten Länder der Welt ist. Laut dem Globalen Friedensindex ist Österreich aktuell sogar das viertsicherste Land der Welt, wir liegen damit vor unseren Nachbarn Deutschland und der Schweiz. Überflügelt werden wir nur von Island, Neuseeland und Dänemark.
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