Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 347

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14.50.31

Abgeordnete Daniela Holzinger, BA (SPÖ): Sehr geehrte BesucherInnen auf der Galerie! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen und Internet dabei sind! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit einem Nationalratsbeschluss aus dem Jänner 2012 betreffend die Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Förderung von Lehrgängen bezüglich Ausbildung im Basisbereich und in Grundkompetenzen sowie über Lehrgänge zum Nachholen des Pflichtschulabschlus­ses hat das Parlament damals für drei Jahre, also für die Jahre 2012, 2013 und 2014, für junge Erwachsene und für Erwachsene die Möglichkeit geschaffen, den Pflicht­schulabschluss kostenlos nachzuholen.

Erstmals wurden österreichweit einheitliche Zugangskriterien für TeilnehmerInnen ge­schaffen und erstmals österreichweit einheitliche Qualitätskriterien für die Anbieter dieser kostenfreien Schulungen festgelegt. Damit sollte eben Schulabbrecherinnen und Schulabbrechern, die den Pflichtschulabschluss nicht im Rahmen ihrer normalen Schullaufbahn absolvieren konnten, die Möglichkeit geboten werden, diesen Abschluss kostenfrei nachzuholen.

Aber warum ist gerade das so wichtig? – Mit dem Nachholen des Pflichtschul­abschlusses und mit dem Erlangen von Grundkompetenzen in diesem Bereich wird die Basis für die berufliche Ausbildung und für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen geschaffen, und wir alle wissen, dass eine gute Bildung die Basis ist für alles: für einen guten Job, für ein zufriedeneres Leben, für die gesellschaftliche Offenheit anderen Menschen, Kulturen und Denkhaltungen gegenüber. Eine gute Bildung mindert das Risiko, arbeitslos zu werden, und ist somit das beste Mittel gegen Armut in unserem Land.

Leider läuft diese Artikel-15a-Vereinbarung aber mit Ende dieses Jahres, mit Ende 2014 aus, weshalb es dringend nötig ist, hier wieder eine Verlängerung des Fördervolumens von rund 54 Millionen € für die Jahre 2015 bis 2017 auf die Beine zu stellen, besonders auch deshalb, weil es einen wachsenden Bedarf nach dieser Form des Bildungsangebotes gibt. So verfügen derzeit rund 220 000 erwachsene Personen in Österreich über keinen positiven Pflichtschulabschluss, und pro Jahr verlassen weitere 3 700 junge Menschen das Schulwesen ohne einen positiven Abschluss, ohne ein positives Zeugnis.

Bisher haben – die Programme haben Wirkung gezeigt – rund 6 800 Personen in diesem Bereich der Basisbildung ihren Abschluss nachgeholt und rund 6 000 Men­schen ihren Pflichtschulabschluss kostenfrei absolvieren können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bildung ist systemrelevant, und genau deshalb sprechen wir uns hier auch vehement für die Fortführung dieser kostenfreien Maßnah­men für das Nachholen von Bildungsabschlüssen und für die Verlängerung dieser Artikel-15a-Vereinbarung aus. Investitionen in diesen Bereich sind eine Investition in Chancengerechtigkeit und eine Investition in einen sicheren Arbeitsmarkt für die betroffenen Personen.

Es freut mich auch zu hören, dass bei der gestrigen Landeshauptleutekonferenz signalisiert wurde, dass Offenheit besteht, diese Artikel-15a-Vereinbarung weiterzu­führen, und ich bin zuversichtlich, dass wir es schaffen werden, auch durch Einbezie­hung der Mittel des Europäischen Sozialfonds, diese wichtigen Programme weiterzu­führen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser zu Wort. – Bitte.

 


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