Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 107

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Ich hoffe auch, dass wir das Gesetz heute einstimmig beschließen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.13


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hol­zinger. – Bitte.

 


14.14.17

Abgeordnete Daniela Holzinger, BA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Besuche­rInnen auf der Galerie! Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, die via Fernsehen oder In­ternet dabei sind! Sehr geehrte KollegInnen! Ich freue mich, dass mit dem vorliegenden Antrag, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz aus 1967 geändert werden soll, eine wesentliche Verbesserung für Menschen mit Beeinträchtigung erreicht werden kann.

Für Menschen mit Behinderungen gibt es verschiedenste Beschäftigungsangebote. Wie wir bereits gehört haben, gehen derzeit rund 20 000 Menschen mit schweren Be­hinderungen einer Tätigkeit im Rahmen der Sozial- und Behindertenhilfe nach – dazu zählen Tagesheimstätten, fähigkeitsorientierte Arbeit und, und, und –, wofür diese be­troffenen Personen aber lediglich ein kleines Taschengeld erhalten.

Der Artikel 27 der UN-Konvention bekräftigt jedoch im Übereinkommen über die Rech­te von Menschen mit Beeinträchtigungen, dass es das Recht von Menschen mit höchs­tem Unterstützungsbedarf ist, ihren Lebensunterhalt auf dem Arbeitsmarkt selbst ver­dienen zu können. Unternehmen aber genau diese Menschen, die als nicht selbster­haltungsfähig eingestuft werden, einen Arbeitsversuch auf dem offenen Arbeitsmarkt, so gehen sie das Risiko ein, dass die Transferleistung, die sie erhalten, die erhöhte Fa­milienbeihilfe, verlorengehen kann.

Diese Einschränkung in der Durchlässigkeit vom dritten hin zum ersten Arbeitsmarkt und die Sorge um den Verlust dieser Familienbeihilfe sind meiner Meinung nach ein er­heblicher Hinderungsgrund für diese Menschen. Obwohl diese eine enorme Leistungs­bereitschaft mitbringen und arbeiten wollen, ihre Leistung erbringen wollen und ihre Kraft investieren wollen, trauen sich viele dann nicht drüber.

Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll eine Klarstellung dahin gehend vorgenom­men werden, dass die Familienbeihilfe auch nach einem gescheiterten Arbeitsversuch wieder aufleben kann.

Wie unsere Behindertensprecherin Ulli Königsberger-Ludwig gestern schon bei der No­velle des Bundesbehindertengesetzes zum Punkt Wiederauszahlung der Waisenrente gesagt hat: Arbeit erhöht den Selbstwert und die Selbstbestimmung, und die Aufgabe einer Politik für Menschen mit Beeinträchtigung muss es sein, diese Menschen best­möglich dabei zu unterstützen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Ich freue mich deshalb sehr über die einstimmige Unterstützung im Ausschuss und bitte auch hier um ein starkes Zeichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

14.16


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


14.16.44

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Mit diesem Antrag zum Familienlastenaus­gleichsgesetz soll Rechtssicherheit für behinderte Menschen in Bezug auf die Zuwen­dung von erhöhter Familienbeihilfe geschaffen werden – eine sehr wichtige und richtige Angelegenheit für unsere Mitmenschen mit einer Behinderung. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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