Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll37. Sitzung / Seite 148

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Ein Punkt sei noch erwähnt, weil Kollege Steinhauser auch gemeint hat, auch durch die Berichtspflicht sei immer eine Verzögerung von Verfahren gegeben. Da sind zwei Kleinigkeiten zu korrigieren: Es gab im letzten Jahr insgesamt 600 Vorhabensberichte, nicht mehr. Und im Übrigen: Es gibt keine Berichte mehr an das Kabinett. Wir haben im Kabinett keine berichtspflichtigen Akten.

Und, ein weiterer Punkt, auch das möchte ich gesagt haben – ich habe es schon öfters erwähnt –: Selbstverständlich ist für mich die Einschränkung der Berichtspflicht ein Thema, keine Frage. Nur, es hat keinen Sinn, jetzt schon an dieser kleinen Schraube zu drehen, bevor nicht klar ist, was an der großen Schraube der Weisungsberechti­gung an sich möglich ist. Und das hängt eben davon ab, was die dafür eingesetzte Ex­pertengruppe, die von Anfang an bis Ende des Jahres dafür Zeit haben sollte, diesbe­züglich an Vorschlägen machen wird.

Ich komme schon zum Schluss. Ich bin sehr froh darüber, dass Sie alle sich offenbar sehr intensiv mit diesem Gesetzentwurf befasst haben, und bin überzeugt davon, dass er eine Verbesserung der Situation bringen wird.

Im Übrigen habe ich, weil das von Ihnen mehrfach erwähnt worden ist, sozusagen als Symbol, das jetzt auch probiert, und ich sage Ihnen ganz offen: Wenn man dieses Wasserglas (der Redner zeigt ein halb volles Wasserglas) nicht immer ganz füllt, son­dern immer nur zur Hälfte, ist der Effekt letztlich auch derselbe: Es löscht den Durst. Man muss halt ein paar Mal öfter einschenken, aber im Ergebnis ist es egal, ob halb voll oder halb leer. Das Ergebnis passt. Es ist vielleicht da oder dort mehr Mühe, aber das kann ja auch nicht schaden. Jedenfalls scheue ich das nicht.

Ich danke noch einmal für die konstruktiven Ausführungen und bitte Sie im Sinne des­sen, was ich soeben ausgeführt habe, um eine deutliche Zustimmung zu diesem Re­formpaket. Das wird natürlich nicht alle Probleme lösen, aber es ist ein wichtiger Schritt, um jedenfalls einmal die größeren Probleme anzugehen und sich in weiterer Folge genau zu überlegen, was allenfalls noch erforderlich sein wird. Aber dieser Ent­wurf wird sich – davon bin ich überzeugt – auch in der Praxis bewähren. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berla­kovich. – Bitte.

 


16.35.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Zum The­ma Vorratsdatenspeicherung: Ich denke, dass die Entscheidungen, die gefällt wurden, jetzt die Chance bieten, das Thema Vorratsdatenspeicherung einer vernünftigen Lö­sung zuzuführen.

Es gibt immer mehr Bürger, die gewaltiges Unbehagen haben, dass heute alles an Da­ten festgehalten wird. Der Begriff vom gläsernen Menschen, der früher ein bisschen der Gottseibeiuns war, wird in Wirklichkeit von der Realität übertroffen. Wenn heute Essgewohnheiten und Dinge bis hin zum Kaufverhalten dokumentiert werden, so gibt es tatsächlich bei unbescholtenen, ehrlichen, anständigen Bürgern großes Unbehagen.

Ich denke, dass eine Lösung möglich ist, die sozusagen die Gratwanderung schafft, ei­nerseits berechtigten Sicherheitsinteressen des Staates Rechnung zu tragen, anderer­seits aber auch Bürgerinteressen einer modernen Gesellschaft zu wahren.

Österreich war und ist ein Rechtsstaat. Das soll aber nicht heißen, dass sich dieser auf seinen Lorbeeren ausruht, sondern es ist unser Ziel, die Qualität unseres Rechtsstaa-


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