Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 276

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gin Schimanek hat es schon erwähnt: Es sind fast 1,2 Millionen Schülerinnen und Schü­ler täglich auf dem Weg, davon fahren etwa 660 000 mit dem öffentlichen Linienver­kehr. Wir müssen nur unterscheiden zwischen dem Gelegenheitsverkehr und dem Li­nienverkehr; sprich, bei Transporten beispielsweise zu Skikursen oder Ausflügen gibt es bereits die 1:1-Regel. Ich möchte das hier nur erwähnen.

Wir müssen uns natürlich gemeinsam eine praktikable Lösung überlegen. Der Nach­denkprozess wird sicher nicht von heute auf morgen zu Ende gehen können, weil wir vor vielen Herausforderungen stehen. Auf der einen Seite müssen wir einmal die Da­tenlage klären. Vor allem müssen wir uns anschauen, in welchen Regionen diese Pro­blematik besteht, denn es gibt natürlich schon Praxisprobleme. Überlegen Sie sich, wie das zum Beispiel in der Stadt ist, hier in der Nähe, beim 13A: Wie gehen wir dort mit diesem Thema um? Wie gehen wir – gesellschaftspolitisch – mit älteren Menschen, mit anderen, die einen Sitzplatz brauchen, um?

Ich glaube, insgesamt sind wir uns einig, dass es ein komplexes Thema ist. Es ist auch ein Thema, bei dem es um erhebliche finanzielle Mittel geht. Es ist ein Thema, bei dem wir gemeinsam mit den Regionen, mit den Ländern etwas erarbeiten müssen. Ich den­ke mir, der Verkehrsausschuss ist der richtige Ort, um das gemeinsam zu erörtern – für die Sicherheit unserer Kinder.

An dieser Stelle darf ich Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest wünschen, so wir uns in diesem Rahmen nicht mehr sehen, und hoffe auf Gesundheit und Kraft für ein gutes neues Jahr! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.05


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. – Bitte. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


23.05.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Wir wissen ja schon seit Jahr und Tag Bescheid über die Missstände bei den Fahrten von Schülerinnen und Schülern zur Schule. Wir Grüne haben, glaube ich, schon in drei Perioden, ich persönlich habe in der Vergangenheit schon in allen drei Perioden immer wieder – Frau Präsidentin, Sie sind meine Kronzeugin – entsprechende Anträge im Verkehrsressort eingebracht.

Wir haben es auch im Ausschuss diskutiert, und jedes Mal hat es wieder geheißen: Ja meine Güte, es ist eine Frage des Geldes! Sprich: Der Familienlastenausgleich muss ja diese Schülertransporte auch mitfinanzieren. Es ist auf der anderen Seite eine Frage der Kapazität der Unternehmungen, sprich Zahl der Busse, sprich Zahl der Fahrer, und da ja zu wenig Geld da ist, ist es eben, wie es ist.

Nur: Wie es ist, ist es schlecht! Das sage ich schlichtweg, denn ich kann es auch nicht verantworten, dass im normalen Pkw jede Fahrerin, jeder Fahrer Strafe zahlen muss, ein Organmandat erhält, wenn ein Kleinkind nicht angegurtet ist, wenn eine 6-Jährige oder ein 10-Jähriger nicht angegurtet ist. Dort dürfen auch nicht fünf oder sechs 6-Jäh­rige auf dem Rücksitz sitzen, das ist auch verboten. Aber in den öffentlichen Verkehrs­mitteln, in den Schulbussen gilt ein anderes Gesetz, gilt eine andere Regel, die jedem Vernunftgedanken widerspricht.

Deshalb unterstützen wir natürlich den Vorstoß der Frau Kollegin aus Tirol und sagen: Ja, das Problem kennen wir, das Problem ist seit Jahr und Tag – ich glaube, jetzt schon mindestens 20 Jahre – auf dem Tisch. Nun soll im 21. Jahr endlich einmal das entspre­chende Geld zur Verfügung gestellt werden, damit die Menschen, falsch, die Kinder, so muss man es richtig sagen, gefahrenärmer zur Schule oder zu ihren sonstigen Ver-


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