Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 388 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „verbesserte Kommunikation zu lebensmittel- und verbrauchsgüterbedingten Risiken“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (E 63.)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung und Abänderung der bürokratischen Lebensmittelinformationsverordnung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.
Bericht des Ständigen Unterausschusses in Angelegenheiten der Europäischen Union über das Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend 10972/14 – Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von genetisch veränderten Organismen (GVO) auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen (32809/EU XXV.GP) (443 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.
19.25
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich ist frei von Gentechnik im Anbau. Österreich will auch frei von Gentechnik im Anbau in der Landwirtschaft bleiben. Diesbezüglich besteht breiter Konsens in unserem Land. Die Konsumentinnen und Konsumenten wollen die Gentechnik nicht in Lebensmitteln und in der Landwirtschaft haben, und auch die Bauern selbst wollen die Gentechnik nicht anwenden. Es ist aber so, dass in der Europäischen Union gentechnisch veränderte Sorten – Maissorten und andere – zugelassen sind, sogenannte GMO oder GVO, gentechnisch veränderte Organismen.
Österreich hat diese Sorten mit einem nationalen Anbauverbot belegt – so weit, so gut –, das heißt, diese Sorten dürfen bei uns nicht angebaut werden. Das war bisher aber immer ein rechtlicher Graubereich und hat die Europäische Kommission gestört. Die Europäische Kommission hat immer wieder Anträge gestellt, diese nationalen Anbauverbote zu kippen.
So war es im Frühjahr 2009, als ich wenige Monate Umweltminister war: Die Europäische Kommission hat damals zum vierten Mal den Antrag gestellt, die nationalen GVO-Anbauverbote Österreichs zu kippen. Damals ist es uns mit einem Kraftakt gelungen, diese Anbauverbote zu verteidigen – man braucht dafür eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten, und etliche haben gesagt, es solle Gentechnik geben. Es ist gelungen, das zu verteidigen, aber ich habe mir damals gedacht: Es kann doch nicht sein, dass ein Mitgliedstaat der Europäischen Union sozusagen bis zu einem gewissen Grad genötigt wird, Gentechnik einzusetzen, obwohl er Gentechnik nicht will.
Daraufhin haben wir das Recht auf Selbstbestimmung in der Frage der Gentechnik formuliert. Jeder Mitgliedstaat sollte das Recht bekommen, selbst zu bestimmen, was auf
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