Sie präsentieren sich ja sehr gerne als Vertreter des Volkes. Herr Strache glaubt immer, er sei die Stimme des Volkes. Ich lasse sehr gerne das Volk zu Wort kommen. Und ich bin sehr stolz darauf, Vorarlberger zu sein, ich muss wirklich sagen, ich bin sehr stolz auf mein Heimatbundesland, denn in vielen Gemeinde regt sich Widerstand gegen die unmenschliche Asylpolitik, die wir in Österreich teilweise betreiben.
Lassen Sie mich die ÖVP-Bürgermeisterin von Alberschwende zitieren:
„Es gärt im Land, es rumort in den Gemeinden!
Wir sind nicht mehr gewillt, uns gleichgültig den ,Achselzuckern‘ anzuschließen. Wir Menschen an der Basis scheinen in puncto Asylpolitik weiter zu sein, als die mutlose und – in diesem Falle – unehrliche ,hohe‘ Politik.“
Und die Alberschwender machen das konkret. Die machen das konkret. Sie wehren sich gegen Abschiebungen (Abg. Kickl: Wer wird abgeschoben?) und sind für einen menschlichen Umgang mit Asylwerberinnen und Asylwerbern. (Beifall bei den Grünen.) Sie sind kein Einzelfall in Vorarlberg, zum Glück, sondern es ist auch in anderen Gemeinden – im Montafon beispielsweise – eine ähnliche Initiative entstanden. „Wir sind Asyl“ ist das Motto. Die Menschen wollen aufnehmen, und es gibt auch entsprechende Unterkünfte, nur wird das leider von der Regierung nicht immer wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch über ein Kapitel der Asylpolitik sprechen, das leider hie und da untergeht, und zwar sind das die Kinder, die unbetreuten Flüchtlinge. Frau Ministerin, Sie haben uns heute erschreckende Zahlen genannt: 2 635 unbetreute Flüchtlinge, allein 1 000 davon in Traiskirchen. Ich habe bereits im Jahr 2009 erstmals einen Antrag eingebracht, diesen Kindern zu helfen, diesen Kindern zum Beispiel eine schulische Versorgung zugutekommen zu lassen. Das würde in mehrfacher Hinsicht helfen. Das würde den Tagesablauf für diese Kinder regeln, es würde auch die spätere Eingliederung der Kinder in das österreichische Schulsystem erleichtern.
Ich darf Sie an dieser Stelle an das Schulpflichtgesetz erinnern. In § 1 steht:
„(1) Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht nach Maßgabe dieses Abschnittes.“
In der Print-Ausgabe wird das erläutert: „Unter ,dauerndem Aufenthalt‘ ist die erweisliche oder aus den Umständen hervorgehende Absicht einer Person zu verstehen, an einem Orte ihren bleibenden Aufenthalt zu nehmen.“
Ein Asyl-Antrag, meine Damen und Herren, ist ja wohl ein entsprechender Hinweis darauf, dass man gewillt ist, zu bleiben! Und es geht nicht an, dass wir Kindern jahrelang schulisch keine Chance geben, dass wir sie jahrelang – jahrelang ist übertrieben –, aber zumindest die ersten sechs Monate, nachdem sie das Erstaufnahmelager verlassen haben, von unserem Schulsystem fernhalten. Geben wir diesen Kindern eine Chance! Ich glaube, sie haben es verdient. (Beifall bei den Grünen.)
17.42
Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort gemeldet. Sie kennen die Geschäftsordnung. – Bitte, Frau Abgeordnete,
17.42
Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Hagen hat behauptet, die Anerkennungsquote bei Asylanträgen würde 30 Prozent betragen.
Wahr ist, wenn man zum Beispiel in der 2014er-Statistik des BFA, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, nachschaut: 27 178 Entscheidungen nach dem Asylgesetz – 39 Pro-
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