Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 42

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5. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1180/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechselkenn­zeichen PKW–Motorrad (663 d.B.)

 


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 5 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


10.22.00

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Meine Damen und Herren! Meine Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehgeräten! Wir haben es heute bei den ersten Tagesordnungspunkten mit einer bunten Mischung aller möglichen rechtlichen Dinge aus dem Kraftfahrgesetz zu tun, und ich möchte ein paar Dinge besonders herausstreichen.

Das Erste ist die zukünftige Möglichkeit für vierachsige Betonmischer, nicht nur die bisher reglementierte Menge aufzunehmen, sondern diese Menge zu erhöhen. Welche Vorteile hat das? – Erstens, ganz klar: weniger Fahrten zu den Baustellen, und das Zweite ist, und das war uns auch sehr wichtig in der Phase: Die Infrastruktur wird – das ist durch Studien bestätigt – dadurch nicht mehr geschädigt, wie man im ersten Ansatz ohne technische Hintergründe und ohne technisches Wissen annehmen könnte.

Das heißt, wir schädigen unsere Straßen nicht, können aber trotzdem gleichzeitig die Anzahl der Fahrten von Betonmischern reduzieren. – Ein sehr wichtiger Punkt! Es gab dazu im Ausschuss einen Abänderungsantrag, der auch heute vorliegt, und den wer­den wir auch mittragen. Das war, wenn man so will, ein Aufbohren des Antrages, eine Erweiterung rund um das KFG, dass beispielsweise anstelle „Justiz“ das Ganze etwas weiter gefasst wird. Wir hätten uns gewünscht, wenn man bei den Begriff­lichkeiten schon etwas weiter geht, dass man nicht nur Rettungsfahrzeuge, sondern auch die sogenannten First Responder dazunimmt, das wird aber Kollege Hafenecker später noch detaillierter ausführen.

Der zweite Punkt betrifft die Kennzeichen. Es sollen bisher schon verbotene oder nicht genehmigte Abkürzungen und Kürzel insoweit weiter verboten bleiben, als nunmehr zu diesem Reglement auch das Bezirkskennzeichen dazuzählt. – Ich sage, ja, das kann man mittragen, das mag notwendig sein, aber wir wollen dazu schon auch anmerken, Herr Minister, es gibt so viele sinnvolle Möglichkeiten, in Sachen Kennzeichen noch etwas zu ändern. Es gibt etwa Vorschläge der Autoindustrie, und zwar bei denen, die zu wenig Kühlfläche an der Vorderfront haben, dass man, wenn man schon ein Wunschkennzeichen haben kann, nicht nur eine Wunschbuchstaben- und -zahlenkom­bination, sondern auch – unter Anführungszeichen – eine „Wunschgröße“, beispiels­weise kleinere Kennzeichen vorne, bekommen kann. Es gibt auch noch weitere Vorschläge aus der Autoindustrie, bei denen es etwa um zweizeilige Kennzeichen geht.

Ich möchte dazu folgenden Antrag einbringen:

 


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