Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 125

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Und ganz besonders verkennt das Gesetz den Arzt in seiner Eigenschaft als Unter­nehmer und Freiberufler. Wenn ich jetzt eine Leistung anbieten muss, und ich weiß nicht, ob ich pro Behandlung 2 500 oder 4 000 € vergütet bekomme: Wie kann ich als Unternehmer meine unternehmerische Leistung kalkulieren? Wie kann ich kalkulieren, ob ich die Leistung anbieten will oder nicht?

Da sind wir schon beim Nächsten: Irgendwann im Nachhinein wird man auch evalu­ieren müssen, wie das Ganze gelaufen ist. Und das schaue ich mir an, wie das funktioniert, wenn Tausende Fälle von Behandlungen im Nachhinein evaluiert werden, wobei vorläufig einmal nicht vorgeschrieben ist, dass die Daten über die Behandlungen elektronisch übermittelt werden. Das kann man also durchaus noch analog machen. Wer in den Kassen wird das durchführen?

Ich glaube, da bleiben die Patienten auf der Strecke, da bleiben die Ärzte auf der Strecke. Es gibt ganz viel Verunsicherung, und wir sind finanziell auf einem Weg, von dem wir nicht wissen, wie er enden wird. Da sind mehr Fragen offen, als Ihre Anfragebeantwortung beantworten konnte. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

15.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt die Frau Bundesministerin zu Wort. – Bitte.

 


15.11.02

Bundesministerin für Gesundheit Dr. Sabine Oberhauser, MAS: Herr Präsident! Herr Abgeordneter Loacker! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Fragen, die Sie aufgeworfen haben, werde ich jetzt versuchen, in der Chronologie, in der Entstehung dieser Geschichte mit zu beantworten. Ich hoffe, ich habe alles mit, was Sie von mir gerne gehabt hätten.

Sie waren dabei bei dem Beschluss der Gratiszahnspange. Wir alle wissen, dass es in der Frage der zahnärztlichen Versorgung nicht nur von Kindern, sondern auch von Erwachsenen durchaus noch einigen Nachholbedarf gibt. Die Entscheidung, die in der vorigen Bundesregierung gefallen ist, war, die Zahnspangenversorgung für Kinder als einen der Punkte anzunehmen, wo immerhin 80 Millionen € von der Bundesregierung im Prinzip den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wurden.

Der Konnex, den Sie hergestellt haben mit der Frage der Auflösung des Kassen­strukturfonds und den Krankenkassen, das ist ein sehr willkürlich gesteckter. Sie wissen, der Kassenstrukturfonds war leider nur bis zu diesem Zeitpunkt dotiert, obwohl wir wissen, dass bei den Krankenkassen durchaus noch Bedarf gewesen wäre, zielorientiert – das Geld wurde ihnen nicht einfach so zur Verfügung gestellt, sondern zielorientiert – Geld zu bekommen. Das heißt, da wäre noch Bedarf gewesen, aber das war einfach in den Verhandlungen nicht mehr drinnen. Und den Konnex mit den Zahnspangen könnte man auch durchaus mit etwas anderem darstellen.

Sie haben die Frage gestellt, nämlich eine sehr grundsätzliche Frage, die Frage der Umverteilung von unten nach oben. Sie wissen, dass Versicherungsleistungen in Österreich und die solidarische Krankenversicherung, auf die wir, glaube ich, alle sehr stolz sind, nicht danach differenzieren, wie viel Geld jemand hat. Und Sie wissen sehr genau, dass Versicherungsleistungen, ganz egal, was es ist, bis auf den Deckel bei den Rezeptgebühren, im Prinzip für jeden gleich sind, der sozialversichert ist.

Und wir wissen oder wir glauben zu wissen – und das zeigen auch internationale Erfahrungen –, dass in dem Moment, wo man zu differenzieren beginnt und jemand, der viel Geld verdient – wobei das auch abhängig davon ist, was jemand unter viel Geld versteht –, der gut verdient, weniger aus einem sozialen Topf bekommt, in den er genauso viel einzahlt, nämlich bis zu einem Deckel – wir wissen, dass die Höchst­beitragsgrundlage gedeckelt ist –, dass da die Wahrscheinlichkeit sehr, sehr groß ist,


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