Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll81. Sitzung / Seite 186

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Das Instrument der Vorsorgevollmacht soll gestärkt werden. Das haben wir jetzt auch in der Volksanwaltschaft bei einer Enquete gehört. Frau Dr. Brinek, herzlichen Dank für diese interessante Veranstaltung! Die Instrumente der Vorsorgevollmacht zu stärken, das verlangt die Volksanwaltschaft. Das ist auch in unseren Empfehlungen enthalten und ganz, ganz wichtig für die Menschen, weil wir wissen, dass die Sachwalterschaften auch immer mehr Probleme bereiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Stellen Sie sich vor, wenn plötzlich ein fremder Mensch über alles in Ihrem Leben entscheidet. Das ist schon sehr dramatisch, und deshalb bin ich sehr, sehr froh darüber, dass unser Justizminister schon an einer rechtlichen Neuaufstellung der Sachwalterschaft arbeitet. Wir werden ihn gerne dabei unterstützen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.46


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


18.46.39

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns zuschauen und zuhören! Die Arbeit der Volksanwaltschaft, die Tätigkeit der Kontrolle des Verwaltungshandelns ist enorm wichtig. Hier wird seit Jahrzehnten sehr detaillierte und sehr gute Arbeit ge­leistet. Vor allem seit 2012, seit der Nationale Präventionsmechanismus zur Volksan­walt­schaft gewandert ist beziehungsweise dort etabliert wurde, wurde die Arbeit der Volksanwaltschaft noch wichtiger.

Genau deshalb ist es auch extrem ernst zu nehmen, wenn solche NGOs wie Amnesty International oder SOS Mitmensch – ich zitiere – „massive Fehlentwicklungen“ im Bereich des nationalen Menschenrechtsschutzes feststellen; wenn mehrere NGOs, die seit Jahren in Menschenrechtskommissionen vertreten sind, einen sehr, sehr kritischen offenen Brief an die drei VolksanwältInnen richten und daraufhin offensichtlich keine Antwort bekommen, weshalb sie gestern gemeinsam – Amnesty International und SOS Mitmensch – an die Öffentlichkeit, zu den Medien gegangen sind. Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das nicht verfolgt haben, zitiere ich aus der Presseaussendung:

„Präventive Menschenrechtsarbeit ist unmöglich, wenn die persönlichen Beobachtun­gen der Prüfkommissionen laufend zusammengestrichen, einfach nicht aufgegriffen oder gar als unglaubwürdig zurückgewiesen werden. Passiert dies auch noch zu­nehmend mit einer ideologisch-parteipolitischen Brille sind die Grundprinzipien menschenrechtlicher Kontrollarbeit in akuter Gefahr. Die gute personelle Ausstattung des österreichischen NPM“ – Nationalen Präventionsmechanismus für Folter und andere Misshandlungen – „bleibt ungenützt“, sagt Heinz Patzelt von Amnesty Inter­national.

Auf die Kritik und auf die Vorwürfe angesprochen, haben sich alle drei Volksan­wältInnen zu Wort gemeldet. Volksanwalt Fichtenbauer hat unter anderem gesagt, er habe in keinem einzigen Fall, wo Polizeigewalt behauptet und kritisiert wird, Einfluss auf einen Bericht ausgeübt. Nun ist es aber so, dass zum Beispiel Vorwürfe betreffend die extrem stark kritisierte Polizeihandlung am Schwedenplatz in der Silvesternacht (Abg. Lausch: Was reden Sie da!) nicht untersucht werden durften, weil – ich zitiere – die Kommission beim Vorfall nicht vor Ort war, so das Argument des zuständigen Volksanwalts.

Das Platzverbot für Journalisten und Journalistinnen beim Akademikerball zu kritisieren sei – Zitat – nicht im Mandat der Kommission. – Zitatende.

 


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