Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 321

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angelobter Justizminister vertreten haben. Ich glaube, eine nachhaltige Reform wäre sinnvoll gewesen. Und ja, da hätten Sie Geschichte schreiben können. Schade, dass Sie diese Chance auslassen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

20.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich. – Bitte.

 


20.41.58

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Reform des minis­teriellen Weisungsrechtes ist der wesentliche Punkt der Novelle des Staatsanwalt­schaftsgesetzes. In der Vergangenheit hat es zu diesem Thema Weisungen immer wieder sehr heftige Debatten gegeben.

Oft ist der Eindruck entstanden, dass irgendetwas hinter dem Rücken passiert, dass gemauschelt wird, die Optik war schlecht. Ein bisschen schwingt auch die vorige Wortmeldung des Abgeordneten Steinhauser dabei mit. Sie konstruieren hier Eventual­fälle, wo alles darauf hindeuten kann, dass es hier nicht mit rechten Dingen zugeht. Und genau dort liegt der Hund begraben. (Abg. Steinhauser: Dafür machen wir ja die Gesetze, um das zu verhindern!)

Wenn man das nämlich konsequent weiterspinnt, entsteht beim Zuhörer draußen der Eindruck, hier mauschelt ein Minister oder eine Ministerin, wer immer in dieser Funk­tion ist, und das ist falsch. Die Antwort darauf wird mit dieser Novelle gegeben, und die lautet: Transparenz. Transparenz soll eben genau den Eindruck hintanhalten, dass hier gemauschelt wird, und sichtbar machen, wie Entscheidungen fallen. In diesem Sinne hat Minister Brandstetter richtig gehandelt und eben die Reform dieses Weisungs­rechts vorgelegt. Sie beruht auf einem Vorschlag einer vom Minister eingesetzten Exper­tengruppe, die gesagt hat, wir wollen das ordnen, und diesem wurde hier Rech­nung getragen.

Es geht hier meiner Meinung nach um mehr als um Weisungen, denn es geht um Verantwortung. Und die ist am besten aufgehoben bei politisch gewählten Manda­taren, die natürlich letztendlich den Bürgern gegenüber verantwortlich sind. Ein Minis­ter hat eine Verantwortung und muss die auch öffentlich darlegen, meiner Meinung nach in einem viel höheren Ausmaß als ein Beamter oder ein sonstiger Experte. Denn der Minister ist der Öffentlichkeit verantwortlich und muss sich ihr auch stellen, wenn er eine Weisung erteilt oder eben auch nicht erteilt. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich halte das für eine sehr wichtige Sache, denn genau dieser Verantwortung muss eben eine Ministerin oder ein Minister gerecht werden, gerade bei einem derart sensiblen Thema, insbesondere bei Fällen, die von großem öffentlichem Interesse sind. Und das ist meiner Meinung nach durch diese Reform hier gewährleistet, weil sie eben Transparenz für die Öffentlichkeit sicherstellt. (Abg. Moser: Ja, dann belassen Sie es so, wie es ist!)

In Kraft treten soll das mit 1. Jänner 2016. Wir legen damit auch die rechtliche Basis für den sogenannten Weisungsrat, der den Minister in Fällen, in denen dieser eine Weisung erteilt, beraten soll. Dieser Beirat erarbeitet Empfehlungen, die müssen begründet sein, und die müssen auch publik gemacht werden. Allerdings, die Empfeh­lungen dieses Weisungsrates sind nicht bindend. Trägt der Minister diesen Emp­fehlungen des Weisungsrates nicht Rechnung, muss er seine Entscheidung in einem jährlichen Bericht dem Parlament gegenüber offenlegen. Auch das ist ein Punkt, der für Transparenz sorgt, weil sich in diesem Fall der Minister hinstellen und dem Parlament erklären muss, warum er so oder anders entschieden hat.

 


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