Liebe Leser und Leserinnen,

ich schreiben Ihnen wegen der zukünftigen Dokumentation der  Sternenkinder https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00239/index.shtml

 

geltende Rechtslage, BMI Entwurf, Vorschlag BMGF:

§ 32, § 57 Abs 2 Personenstandsgesetz

§ 32 (1) Wurde ein Kind tot geboren, sind über die allgemeinen Personenstandsdaten hinaus einzutragen:

1.   Die allenfalls von den Eltern vorgesehenen und bekannt gegebenen Namen (Sternenkind.info: gemeint ist der Vorname)

BMI Entwurf: (3) Daten nach Abs 1 können auf Antrag auch zu Fehlgeburten (§ 8 Abs 1 Z 3 HebG) eingetragen werden, wenn eine ärztliche Bestätigung, die den Tag und - soweit feststellbar - das Geschlecht einer Fehlgeburt beinhaltet, vorgelegt wird. Die Eintragung darf nicht gegen den Willen der Mutter erfolgen. Sternenkind.Info: es wird automatisch ein Eintrag vorgenommen, gegen den die Mutter binnen 14 Tagen widersprechen darf.

 

die Definition Still geboren ist menschenwürdiger als tot geboren und Fehl geboren

Im Engl. ist der Ausdruck für Tot- und Fehlgeburt "stillbirth" - die stille Geburt. "Wenn ein Kind tot zur Welt kommt, ist es eine stille Geburt, eine lautlose Geburt, denn dieses Kind verkündet nicht mit einem ersten Schrei seine Ankunft in der Welt" berichtet Michaela Nijs. Der Begriff "Stille Geburt" drückt auf sensible Weise aus, was passiert, wenn ein Kind tot geboren wird. Daher verwendet der Begriff stille Geburt schon jetzt das österr. Bundesministerium für Familie und Jugend .

Vielleicht kann die Änderungen auch im Gesetzesentwurf umgesetzt werden.

 

Sternenkind.info: Den Satz " ärztliche Bestätigung vorgelegt wird, die den Tag und - soweit feststellbar - das Geschlecht einer Fehlgeburt beinhaltet." betrachte ich sehr bedenklich. Ich halte die Erwartungshaltung, das eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden muss, die den Tag und - soweit feststellbar - das Geschlecht einer Fehlgeburt beinhalten. Was ist, wenn die Frau nur einen Blut- oder Harntest in einem med. Labor gemacht hat und somit die Schwangerschaft bestätigt wurde, aber das Kind vor der nächsten Untersuchung starb? Oder was ist mit den Frauen, die nur ein Ultraschallbild von Ihrem Kind haben? Ich habe mein Sternenkind zu Hause unblutig, schmerzfrei Ende der 10. Schwangerschaftswoche zur Welt gebracht. Es war keine Hebamme dabei. Zum Arzt muss man bei oder nach einer stillen Geburt nur, wenn die Frau hoch fiebert, viel Blut verliert oder große Schmerzen hat.

Bis zur 20. Schwangerschaftswoche hat die Medizin kein Interesse an der Zuführung zur Totenbeschau, daher können Angehörige ohne Bestatter ihr still geborenes Kind auf jedem Friedhof zur letzten Ruhe betten in einem bestehenden Grab - dazu zählt auch ein Grab, das Lebende sich selbst zur Vorsorge zugelegt haben, denn offenbar können die Angehörigen - obwohl sie zukünftig vom Standesamt ein Bestätigung über eine Fehlgeburt haben, kein Grab auf den Namen der Fehlgeburt einrichten. Anders bei Totgeburt und gewichtsunabhängig Todesfälle mit Geburts- und Sterbeurkunde: hier kann ein Grab auf den Namen des Verstorbenen eingerichtet werden.

 

 

 

Reproduktionsmediziner - insbesondere Abtreibungsfreudige - sprechen von der Definition "Kind" erst ab Ausstellung der Geburtsurkunde. Abtreibungsfreudige Reproduktionsmediziner wehren sich dagegen, das sie bis zur ca 20. Schwangerschaftswoche Fehlgeburten oder Perinatale Todesfälle produzieren.

Und führen ihre Sternenkinder der Forschung, Vermarktung > Klinikmüll, Müllverbrennungsanlage zu.

Meine eigene Tochter Barbara hat das am 16.6.1976 Ende der 16. Schwangerschaftswoche erlebt - ohne Aufklärung wurde mein Sternenkind der Forschung in einer Linzer Klinik zugeführt und anschließend in der Müllverbrennungsanlage Linz - Asten, OÖ verbrannt. Der mich behandelnde Mediziner sagte mir und meinem Vater, wenn er vor dem med. Eingriff von unserem Beerdigungswusnch gewußt hätte, dann hätte er meine still geborene Tochter für uns aufbehalten und nicht der Forschung übergeben. Ärzte und Hebammen melden sich bei Sternenkind.info, weil sie es sehr bedauern, das sie im Gespräch mit Angehörigen nicht zuerst das Bestattungsthema ansprechen dürfen - dieser Wunsch muss von den Angehörigen kommen - vor dem Med. Eingriff. Und dann behaupten alle in Österreich, das es Bestattungspflicht gibt - vielfach auch für Fehlgeburten. Das ist eine Lüge. Nur was der Totenbeschau zugeführt wurde, muss anschließend unkremiert beerdigt oder kremiert bestattet werden!

Bestärkt wird das ganze durch die Ausnahmebestimmung von der Totenbeschau für Fehlgeburten unter einer Scheitelsteißlänge von 120 mm (§ 1 Abs. 5 Z 2 Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz - WLBG), welche es seit 17.09.2004 gibt.  Daraus ergibt sich, das Angehörige selbst den Transport ihres Sternenkindes übernehmen dürfen/ müssen - und sei es mit privaten PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch dann, wenn es im Umfeld des Sternenkindes eine dem Gesundheitsamt meldepflichtige Erkrankung gibt.

 

Wenn man schon Deutschland erwähnt, sollte es vollständig sein:

Erstmals in der breiten Öffentlichkeit diskutiert wurde das Thema 1998, als bekannt wurde, dass Fehlgeborene in den Pathologien mit dem Klinikmüll entsorgt und zum Teil zu einem im Straßenbau oder in Lärmschützwänden verwendeten Granulat verarbeitet wurden.

 

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft setzte sich im Jahr 2000 dafür ein, dass alle Krankenhäuser dafür Sorge tragen müssen, Kinder in adäquater Form bei zusetzen.

 

Für ganz Deutschland wurde mit 15.5.2013 erfolgreich für die Registrierungsmöglichkeit von Fehlgeburten am deutschen Standesamt eingerichtet. Nicht nur für die Zukunft nach erfolgter Totenbeschau, sondern auch rückwirkend, wenn die Frau dem Standesamt gegenüber eine medizinische Bestätigung vorlegen kann, das sie einmal schwanger war.

 

Pater Klaus Schäfer hat die Aktion allen Menschen ein Grab am 28.12.2002 - laut römisch katholischem Kalender "am Tag der unschuldigen Kinder"

 

Deutschland: wie aus Fehlgeburten Menschen wurden (wie aus Klinikmüll > Müllverbrennungsanlage bestattungswürdige Fehlgeburten wurden, die der Bestattungspflicht unterliegen)

 

 

MFG

Gunnhild Fenia Tegenthoff

A 1020 Wien, Schüttelstrasse 5/1/EG/2

0043 680 2010608

www.sternenkind.info

Wußten Sie, das in der ersten Schwangerschaftshälfte verstorbene Kinder der Müllverbrennungsanlage zugeführt werden kann und die Asche von dort noch Handelsware ist, so das die Leibesfrüchte als Füllmaterial z.B. im Strassenbelag und in Lärmschutzwänden zu finden sind?

Das Bestattungsrecht gehört ausgebaut: Mein Einsatz gilt der Betreuung von Sternenkindern, damit Angehörige diese in Liebe begleiten können.

Danke für Ihre Unterstützung!