Immunitätsausschuss (1/A-IM XXVI. GP) von 09.11.2017 bis 22.10.2019

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Der Immunitätsausschuss behandelt Ersuchen von Behörden wie den Staatsanwaltschaften oder einer Bundespolizeidirektion um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung von Abgeordneten. Er berät darüber, ob ein Zusammenhang zwischen der behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der/des Abgeordneten besteht und ob die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung erteilt werden soll. Er kann dem Nationalrat empfehlen festzustellen, dass kein Zusammenhang besteht. Damit ist auch eine behördliche Verfolgung möglich. Besteht hingegen nach Auffassung des Ausschusses ein Zusammenhang zwischen der vorgeworfenen strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit der/des Abgeordneten (z.B. bei behaupteter Teilnahme an einer nicht genehmigten Demonstration), dann empfiehlt der Immunitätsausschuss in der Regel, einer behördlichen Verfolgung nicht zuzustimmen.