Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (4 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 58/BNR
Einhellig
Beschlossen im Nationalrat 58/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits

Schwerpunkt des Staatsvertrages

In allen im Abkommen geregelten Bereichen der verstärkten Zusammenarbeit sollen je nach Bereich variierende Umsetzungsmaßnahmen gesetzt werden (Bsp.: für die Verstärkung der Kooperation im Zollwesen wird es einen durch das Abkommen geschaffenen gemeinsamen Unterausschuss geben). Ein Partnerschaftsrat (ein Treffen pro Jahr auf MinisterInnenebene) und ein Partnerschaftsausschuss (BeamtInnenebene) werden für die Umsetzung des Abkommens sowie für die Evaluierung der Fortschritte sorgen. Erhofft wird, dass sich aus dem Abkommen für die erfassten Sektoren spürbare Impulse für die Zusammenarbeit ergeben.

Parlamentskorrespondenz

Einbringendes Ressort

BMEIA (Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres)

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