Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn (1677 d.B.)

Status

Beschlossen im Bundesrat 647/BNR
Einstimmig
Beschlossen im Nationalrat 647/BNR, Dafür: V, S, F, G, N. Dagegen: -

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über die vierte und fünfte Ausbauphase der Wiener U-Bahn (1677 d.B.)

Schwerpunkt der Vereinbarung

Die Vereinbarung über die Finanzierung der vierten und fünften Ausbauphase der Wiener U-Bahn betreffend die Errichtung der U-Bahn (darunter fallen die Planung, die Grundeinlöse und der Bau) und deren Inbetriebsetzung inklusive die Anschaffung der gemäß der Vereinbarung notwendigen Fahrzeuge wird abgeschlossen und abgewickelt, um die Finanzierung der Infrastruktur sicherzustellen und dadurch den umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene und eine nachhaltige Mobilität zu fördern.

Stand: 26.09.2022

Parlamentskorrespondenz

Mitglied der Bundesregierung

Leonore Gewessler, BA

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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